Im
Rechtsstreit um Gebühren für die
Überlassung von Telefonnummern hat der Europäische Gerichtshof (
EuGH)
zu Gunsten der Konkurrenz der
Deutschen Telekom entschieden. Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung
von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die
Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas
bezahlt habe. Das geht aus dem heute in Luxemburg
veröffentlichten Urteil hervor (Az. C-327/03 und C-328/03).
Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom höchsten EU-Gericht
wissen, ob europäisches Recht eine Überlassungsgebühr erlaube. Eine
endgültige Entscheidung muss noch von dem deutschen Gericht getroffen
werden. Der Rechtsstreit war in Deutschland von den Unternehmen Isis Multimedia
und o2 begonnen worden. Die Unternehmen hatten laut
Gericht Gebührenbescheide von der Regulierungsbehörde von knapp
20 000 Euro und 1,17 Millionen Euro erhalten.
EU-Recht schließe Gebühren grundsätzlich nicht aus, schrieb der
EuGH. Diese dürften aber nicht benachteiligend sein. In dem deutschen
Fall liege jedoch eine Diskriminierung vor, da die Telekom-Konkurrenten und die Deutsche Telekom ungleich behandelt wurden.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (frühere Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post) in Bonn verwies darauf, dass es sich
noch nicht um ein abschließendes Urteil handele. Deshalb werde sich
die Behörde auch inhaltlich nicht dazu äußern.