Im Frankfurter Prozess um die
Millionenklagen
enttäuschter Kleinanleger gegen die
Deutsche Telekom
bahnt sich ein Durchbruch an. Das Landgericht Frankfurt ist fest entschlossen, für
den Mammutprozess mit über 15 000 Klägern ein juristisches Verfahren
anzuwenden, das noch nicht einmal in Kraft ist. Der Vorsitzende Richter Meinrad
Wösthoff hat vor dem zweiten Verhandlungstag am 25. Oktober angekündigt, dass
er der nächsthöheren Instanz die zentralen Rechtsfragen zur Klärung vorlegen
will.
Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das
Gesetz über die Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das erst am
1. November in Kraft tritt. Nach Wösthoffs Meinung kann es ohne weiteres
auf laufende Verfahren angewendet werden, die noch nicht entschieden sind. Das
trifft auf den Telekom-Prozess zweifelsfrei zu, denn bislang ist in der Sache
mit einem geschätzten Streitwert von rund 150 Millionen Euro erst ein
einziges Mal verhandelt worden. Die Kläger verlangen von dem ehemaligen
Staatsunternehmen Schadensersatz für erlittene Kursverluste, weil sie sich von
dem Börsenprospekt getäuscht fühlen. Wichtigster Angriffspunkt ist die deutlich
zu positive Bewertung der Immobilien.
Gericht ist auf Klageflut nicht eingerichtet
Fast flehentlich hatte Richter Wösthoff im November 2 004 seine Probleme
mit der Klageflut geschildert. "Das Gericht leidet. Wir sind auf einen solchen
Ansturm nicht eingerichtet." In klassischer Manier würde es nach seinen
Berechnungen 15 Jahre dauern, um die Klagen in der ersten Instanz
abzuarbeiten. Erlösung verspricht nun das KapMuG, bei dem ein Musterkläger
ausgewählt wird, dem neun weitere mit der selben Rechtsfrage beispringen
müssen. Die übrigen Kläger werden - sofern sie nicht die Klage fallen lassen -
zu so genannten Beigeladenen gemacht. Für sie ist die Entscheidung des OLG im
"Zwischenstreit" verbindlich und auch die entstehenden Kosten müssen sie
mittragen. "Ich halte das Gesetz für einen gangbaren Weg, der uns aus der
Misere hinausführt", sagt der Handelsrichter.
In der Anwaltschaft trifft Wösthoffs Idee nicht nur auf Zustimmung. "Im
laufenden Verfahren fällt auf einmal eine Tatsacheninstanz weg", sagt Ralf
Plück von der Kanzlei Doerr und Partner zu der Tatsache, dass jetzt gleich
das OLG die zentralen Fragen entscheidet. Die Wiesbadener Anwälte vertreten
nach eigenen Angaben 7 000 der rund 15 000 Telekom-Kläger und
haben schon daher die besten Aussichten, die Musterklage zu betreuen. Plück
will dabei nicht ohne Not Positionen aufgeben und behält sich eine
Verfassungsklage gegen die mögliche Verkürzung des Rechtsweges vor. "Wir
betreten schließlich absolutes Neuland."
Streitende Parteien werden sich in neue Gesetzeslage fügen
Eine weitere Gefahr sieht Plück darin, dass wesentliche Aspekte vergessen
werden könnten. Richter Wösthoff sieht seine Rolle als kundiger Moderator
mit Eigeninteresse: "Alle müssen bemüht sein, die richtigen Streitpunkte zu
sammeln. Ein lückenhafter Musterbeschluss hilft auch mir wenig." Denn
sämtliche nicht erfassten Streitpunkte müsste er wieder mit seiner Kammer
entscheiden - Fall für Fall.
Die streitenden Parteien, so sehen es wohl alle Beteiligten, werden sich
in die neue Gesetzeslage fügen. Die Telekom allerdings lehnte eine
Stellungnahme zu dem neuen Musterverfahren ab. Der Bremer Anlegeranwalt
Jens-Peter Gieschen spricht von einer "erheblichen Verfahrenserleichterung",
die den Prozess überhaupt erst händelbar mache. Sein Münchner Kollege Klaus
Rotter hofft sogar auf prozesstaktische Vorteile: Wösthoff hatte im November
deutlich gemacht, dass er die meisten vorgebrachten Kritikpunkte an dem
Telekom-Börsenprospekt für nicht stichhaltig oder relevant hält. "Das
OLG sieht das vielleicht ganz anders", sagt der Anwalt.