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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 04.02.2012 |
Jugendschutz: Gemeinsamer Verhaltenskodex der Mobilfunker26.09.2005
12:33 Freiwilliger Kodex soll auch Chatroom-Nutzung und Downloads regeln
Die Mobilfunkunternehmen treten heute
einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz
im Mobilfunk" in die Öffentlichkeit. Darin bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und
Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen
die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und
Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile
Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den
Jugendschutz sowie die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten.
Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, o2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden. Content-Anbieter sollen kontrolliert werdenDie Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt als zuständige zentrale Aufsichtsstelle der Landesmedienanstalten ausdrücklich den Verhaltenskodex. Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Pornografische oder andere mobile Angebote, die offensichtlich die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden können, sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu soll etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren. Eltern können bestimmte Inhalte sperren lassenBei entsprechenden Inhalten, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden die Mobilfunkanbieter Eltern die Möglichkeit einräumen, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen dann in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei Anfragen über die dazugehörigen Mobilfunkkarten nicht übermittelt werden. Die Werbung für solche Inhalte soll strikt getrennt von Angeboten für Kinder und Jugendliche erfolgen. Generell verpflichten sich die Mobilfunkanbieter, in der Werbung zum Beispiel die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen oder ihr starkes Vertrauen zu Eltern und Lehrern nicht auszunutzen. Im Hinblick auf mobile Chatrooms - für deren Inhalte sind grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich - streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Kontrollsystem im Sinne des Jugendschutzes an. Chatroom-Betreiber werden in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen. Nicht zuletzt regelt der Verhaltenskodex die Aufgaben und Rechte der Jugendschutzbeauftragten der Mobilfunkanbieter: Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz werden sie angemessen beteiligt. Diese Maßnahme ist ein erfreuliches Beispiel dafür, dass die deutschen Mobilfunkanbieter bereit und in der Lage sind, gemeinsam Lösungen für Fragen des Verbraucherschutzes zu erarbeiten. Anzeige:
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