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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Gerichtsurteil: Kaufangebot bei eBay ist verbindlich03.08.2005
14:49 Verkaufsaktion darf nicht willkürlich beendet werden
Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das
Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. In einer heute veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann aus
dem Emsland zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion
seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware
bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des
Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern
ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.
(Aktenzeichen: 8 U 93/05)
Der Emsländer hatte ein Auto mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay offeriert. Der Wert des Wagens lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Mann zwei Wochen genannt. Nach einer Woche beendete er die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bayer mit 4550 Euro den höchsten Preis geboten. Als der Verkäufer das Auto nicht ausliefern wollte, klagte der Bayer auf Zahlung des Gewinns aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Fahrzeugs. Mit dem Internet-Angebot sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied das Gericht. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf nicht berufen.
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dpa / Marie-Anne Winter
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