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T-Com-Mitbewerber müssen künftig deutlich weniger zahlen

03.08.2005
12:53

BNetzA senkt Einmalentgelte deutlich ab


Die Bundesnetzagentur hat heute wie angekündigt zwei wichtige Entgeltentscheidungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten "letzten Meile", bekannt gegeben. Dabei geht es zum einen um die Einmalentgelte bei der TAL und zum anderen um das Line-Sharing.

Die einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte hat die BNetzA rückwirkend ab dem 1. Juli genehmigt. Für die einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 43,10 Euro genehmigt worden. Dieser Preis liegt etwa 10 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt. Bei Neuschaltungen belaufen sich die Preissenkungen sogar auf bis zu 32 Prozent.

Auch die Kündigungsentgelte haben sich gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten erheblich verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht mit gleichzeitigem Wechsel zu einem anderen Wettbewerber bzw. Rückkehr zur Deutschen Telekom , müssen die Wettbewerber künftig 71 Prozent weniger zahlen: jetzt 5,80 Euro statt bisher 19,95 Euro. Die Telekom hatte in ihrem Antrag eine Verdopplung des Entgeltes beantragt. Ohne einen gleichzeitigen Wechsel des Endkunden verringert sich das Kündigungsentgelt um 21 Prozent von 36,65 Euro auf 29,10 Euro. Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Falle der Rückgabe der TAL an die Telekom zu zahlen.

Auch Line-Sharing-Preise leicht abgesenkt

Die zweite Entscheidung hat die Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das Line-Sharing, zum Gegenstand. Beim Line-Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann z.B. der untere Frequenzbereich von der Telekom weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ab dem 1. Juli ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 Euro festgelegt worden. Das sind knapp 5 Prozent weniger als bislang genehmigt und von der Telekom wieder beantragt worden war. Die einmaligen Bereitstellungsentgelte und das Kündigungsentgelt für das Line-Sharing sind ebenfalls abgesenkt worden. Die bisherigen Tarife für die Übernahme und Neuschaltung wurden hier um bis zu 17 Prozent reduziert. Für die einfache Übernahme muss ein Wettbewerber künftig 51,43 Euro statt bisher 60,82 Euro zahlen.

Um allen Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sind sämtliche Entgelte für zwei Jahre, also bis Ende Juni 2007, genehmigt worden. Den Mitbewerbern wird die Absenkung jedoch nicht weit genug gehen. Sie hatten etwa einen kompletten Wegfall des Kündigungentgeltes verlangt. Dieses wird damit Aguementiert, dass die Telekom, wenn sie einen Anschluss von Wettbewerber A zu B umschaltet, bei Wettbewerber A die Abschaltung berechnet und bei Wettbewerber B die Anschaltung, es sich aber letztlich nur um einen Arbeitsschritt handele.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Monopol - kein Preisverfall! PatrickSH79 23.05.07 13:57
RE: lustige Zufälle ? peter 07.12.05 14:22
RE: lustige Zufälle ? platon 07.12.05 14:10
RE: Monopol - kein Preisverfall! timo 28.10.05 21:23
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