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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Editorial: Handy und Vertrag kostenlos, Ärger auch24.07.2005
16:48 Mögliche und unmögliche Subventionen
Mobil telefonieren ist in Deutschland teuer. Und da "Otto
Normalverbraucher" bei herkömmlichen Vertragsmodellen schlicht
und einfach damit überfordert ist, aus diversen Optionen,
Inklusivminutenpaketen und Abrechnungsvarianten
das für ihn günstigste Modell herauszufischen, kapriziert er
sich vor allem auf eines: Den Erwerb eines möglichst günstigen
Handys beim Vertragsabschluss. Die Gesamtkosten wird man in den
folgenden 24 Monaten schon irgendwie unter Kontrolle halten
können, notfalls dadurch, dass man nicht abgehend mobil telefoniert.
Besonders verlockend sind dabei natürlich solche Angebote, bei denen der Händler neben einem (einfachen) Handy auch noch eine Auszahlung verspricht. Im Idealfall decken die monatlichen Überweisungen oder Schecks des Händlers die kompletten Fixkosten während der 24-monatigen Mindestlaufzeit ab. Falls der Vertrag auch einen Mindestumsatz enthält und die Zahlungen auch diesen abdecken, kann es sogar sein, dass man im geringen Umfang kostenlos telefonieren kann. Andererseits hat kein Unternehmen Geld zu verschenken, auch kein Mobilfunk-Netzbetreiber. Zu Zeiten des dot-com-Booms, als Investoren einen Mobilfunk-Kunden mit bis zu 10000 Mark bewerteten, war auch eine Karteileiche viel wert. Doch inzwischen schauen Anleger genauer hin, und interessieren sich nicht nur für Kundenzahlen, sondern auch für die Rentabilität. Und letztere sinkt durch "Alles-kostenlos-Kunden" gewaltig. So ist es verständlich, dass inzwischen alle Netzbetreiber mehr oder weniger wirksame Maßnahmen gegen allzu üppige Auszahlungen ergriffen haben. So haben die Netzbetreiber allgemein die Zahlungen für Neukunden etwas gesenkt, zumindest in den "Einsteigertarifen" mit niedriger monatlicher Grundgebühr. Dennoch zahlen die meisten Netzbetreiber bei Einsteigertarifen weiterhin für einen Neukunden mehr Geld (Provisionen auf den diversen Stufen der Vertriebskette, Hardware-Zuschüsse etc.), als während der 24-monatigen Mindestlaufzeit an garantierten Umsätzen zurück kommt. Theoretisch sind somit "Alles-Kostenlos"-Modelle weiterhin möglich. Um sich weiter abzusichern, verbieten oder beschränken die Netzbetreiber Barzahlungen an den Kunden in ihren Verträgen mit den Händlern. Gibt es diese dennoch, arbeitet der Händler oft in einer Grauzone. Schwarzer PeterÄrger ist also vorprogrammiert, wenn der Händler dennoch üppige Auszahlungen leistet: Erst zwischen Netzbetreiber und Händler, dann zwischen Händler und Kunden. Die möglichen Varianten sind vielfältig: Mal kommt das Handy nicht oder verspätet, mal lässt die Grundgebührerstattung auf sich warten, mal sollen die Kunden ihre bereits erhaltenen Handys sogar wieder zurückschicken oder bereits erhaltene Gelder zurückzahlen. Nur da, wo der Kunde sich verpflichtet, klappt fast immer alles reibungslos, etwa bei der Übersendung der Vertragsformulare. Besteht der Kunde auf seinem Recht, dass er auch die vereinbarten Auszahlungen und sein Handy erhält, kann er zahlreiche vergebliche Briefe und Faxe schreiben, oder lange fruchtlose Diskussionen mit der Hotline führen. Die Zahl der Ausreden ist endlos: "gerade Ihr Modell ist derzeit vergriffen", "die Lieferung ging gestern raus", "wegen einer Softwarepanne wurde bei einigen Kunden die Erstattung verspätet gutgeschrieben", "wegen der Abschaltung von Quam ist die Vertragsgrundlage entfallen" und dergleichen mehr. In Wahrheit stehen oft Liquiditätsprobleme des Händlers hinter den Schwierigkeiten. Vielleicht hat er seine eigenen Kosten pro Vertrag unterschätzt und folglich bei den anfänglichen Kunden zuviel ausbezahlt. Vielleicht hat er auch teure Werbung geschaltet und dadurch nicht so viele Verträge einwerben können, wie erhofft. Oder der Netzbetreiber hält wegen vertragswidriger Auszahlungen seine Provisionen zurück. Alles das bewirkt, dass der Händler irgendwann seinen Verpflichtungen nicht mehr pünktlich nachkommen kann. Der Kunde ist dann der Dumme, denn er sieht die versprochene Leistung nicht. Gleichzeitig besteht der Netzbetreiber oder Provider in der Regel darauf, dass der Kunde weiterhin die monatlichen Entgelte pünktlich bezahlt. Wenn der Kunde auf seinem Recht beharrt und gegen den säumigen Händler klagt, riskiert er im Vergleich zum Schaden hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Zwar enden entsprechende Verfahren unserer Erfahrung nach meist zu Gunsten den Kunden. Doch wenn der Händler schneller pleite geht, als die Klage Erfolg hat, ist zumeist nichts mehr zu holen. Jüngstes Beispiel ist teltex. Der Schaden für alle Kunden zusammengenommen dürfte hier schnell in die Millionen gehen. Saubere AbwicklungSicherlich spricht kaum etwas dagegen, wenn der Händler einen Scheck über 50 oder 100 Euro oder alternativ ein anderes Produkt (DVD-Player, USB-Stick etc.) beilegt, wenn der Kunde bei Vertragsschluss statt dem üblichen 1-Euro-Mittelklassehandy nur ein Einsteigergerät wählt. Doch sollte dann alles (SIM-Karte, Handy, Scheck bzw. weiteres Gerät) in einer Lieferung zusammengefasst werden, oder zumindest zeitnah hintereinander weg den Kunden erreichen. Kommt nur die SIM, aber nicht die andere Ware, sollte diese spätestens zwei Wochen nach Erhalt zurückgeschickt werden, der Laufzeit der Rückgabefrist nach Fernabsatzgesetz. So lange nicht alle vereinbarten Teile der Lieferung angekommen sind, sollte man keines der Geräte auspacken oder gar in Betrieb nehmen, auch nicht zum Testen. Dann kann sich der Händler im Fall der Rücksendung nicht auf "Inbetriebnahme" berufen. Auf Händler, die die Auszahlung erst Wochen oder Monate nach Lieferung der SIM-Karte leisten wollen, sollte man sich erst gar nicht einlassen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Handy und Vertrag seperat zu erwerben. Aktuelle Einsteigergeräte wie das Siemens A75 oder Nokia 2600 bekommt man auch bei seriösen Onlinehändlern für deutlich unter 100 Euro bei Zahlung per Bankeinzug oder Kreditkarte. Bei beiden Zahlungsformen kann der Kunde im Fall einer unkorrekten Abwicklung auch einige Wochen im Nachhinein noch der Abbuchung widersprechen. Zum Handy gibt es die kostenlose Karte mit günstigen Telefonentgelten dann bei SIMyo oder SIMply. Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
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