Die
neue Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen
(
BNetzA)
bietet Verbrauchern Hilfe bei Problemen mit entsprechenden Unternehmen. Im
Bereich Telekommunikation zum Beispiel ist die Behörde in Bonn immer dann
zuständig, wenn gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verstoßen
wird, so Pressesprecher Rudolf Boll heute. "Das ist etwa der Fall, wenn Kunden
keinen Einzelverbindungsnachweis bekommen oder es bei einer
0190-Nummer die vorgeschriebene
Preisansage nicht gibt."
Beim Rufnummern-Missbrauch kann die Behörde laut Böll direkt eingreifen und
beispielsweise Anbietern die Nutzung irreführender
Dialer untersagen. Verbraucher, die zuvor auf den
entsprechenden Dialer hereingefallen sind, müssen eine daraus resultierende
Rechnung dann nicht mehr zahlen. Informationen bietet die Behörde Verbrauchern
auch bei Schwierigkeiten mit der Post oder Energieanbietern. Für Verbraucherfragen
ist die Behörde telefonisch unter 030 - 22 48 05 00 zu
erreichen.