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Künftig kein Telefonsex mehr über Auskunftsnummern?


Regulierer fragt nach Statements zur 1180xy und 118xy-Gasse  18.07.2005
17:22

Nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur sehen ab und an Fernsehen und sehen TV-Spots mit Auskunftsnummern. "Wähle 118xy und frage nach Z" heißt es da in zahlreichen Werbespots. Dabei sind 118xy-Nummern in ihrem Ursprung dafür gedacht, Auskünfte zu geben und nicht als Portal zu dienen, um 0190-Nummern zu umgehen. Zumindest, wenn die Bundesnetzagentur für die Auskunftsdienste eine neue Rufnummerngasse öffnet, könnte mit diesen Diensten Schluss sein. Das geht aus einer Anhörung des Regulierers im aktuellen Amtsblatt hervor.
     In dieser Anhörung fragt die Behörde alle Anbieter und jene, die sich angesprochen fühlen, wie zukünftig mit den Zuteilungsregeln für Auskunftsdienstenummern umzugehen ist. So wird gefragt, ob es erforderlich ist, den Einsatzbereich von Auskunftsdiensten zu erweitern oder zu beschränken. Außerdem fragt die Bundesnetzagentur, ob man Regelungen zur Verhinderung von Portaldiensten aufnehmen soll. Das könnte ein Verbot von Weitervermittlungen zu Premium-Rate-Diensten oder die Untersagung der Vermarktung der Auskunftsdiensterufnummern seitens Dritter zu Folge haben. Damit hätten dann auch die bekannten Werbe-Spots ein Ende. Denn wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von teltarif.de erklärte, hätte eine Änderung der Zuteilungsbedingungen auch Einfluss auf bereits zugeteilte Rufnummern.

Ausweisen der eigentlichen Zielrufnummer möglich

Möglich ist auch die Öffnung einer neuen Rufnummerngasse, die für diese Dienste bereits als Reserve bereitsteht. Dabei handelt es sich um die Gasse 1180xy. Doch wäre eine Bereitstellung der neuen Gasse vermutlich überflüssig, würden derartige Portaldienste und Telefonsex-Vermittlungen verboten. Letzteres vermitteln die Anbieter oft mit dem Argument, dass die eigentliche Zielrufnummern - also der 0190-Dienst - nicht ausgewiesen wird. Doch auch hier wird gefragt, ob man dieses nicht ändern und die Zielrufnummer künftig ausgeben solle. Auf diesem Wege würde den Portaldiensten zugleich die Geschäftsgrundlage entzogen. Denn bei mehrmaligem Anrufen könnte der Anrufer dann direkt den Dienst anrufen und sich den Umweg über die 118xy-Nummer sparen - zumal Arbeitgeber oder Ehefrau sowieso sehen würden, wo er eigentlich angerufen hat.
     Ob und zu welchen Schritten es kommt, bleibt offen. Bis 10. August läuft die Frist zur Möglichkeit der Kommentierung. Danach wertet die Behörde die Statements aus und nutzt diese als Grundlage für geplante Änderungen, die dann aber zunächst abermals kommentiert werden können.

 
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Betreff Autor Datum
RE: Genau wie bei 0180- Nummern (die ... Presse 22.07.05 03:19
RE: Genau wie bei 0180- Nummern (die ... montaxx 20.07.05 09:21
RE: Genau wie bei 0180- Nummern (die ... GKr 19.07.05 19:43
RE: Genau wie bei 0180- Nummern (die ... montaxx 19.07.05 19:22
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