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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 19.03.2010 |
Nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Mitarbeiter der
Bundesnetzagentur
sehen ab und an Fernsehen und sehen TV-Spots mit Auskunftsnummern.
"Wähle 118xy und frage nach Z" heißt es da in zahlreichen Werbespots.
Dabei sind 118xy-Nummern in ihrem Ursprung dafür gedacht, Auskünfte zu geben
und nicht als Portal zu dienen, um
0190-Nummern zu umgehen.
Zumindest, wenn die Bundesnetzagentur für die Auskunftsdienste eine neue
Rufnummerngasse öffnet, könnte mit diesen Diensten Schluss sein. Das
geht aus einer Anhörung des Regulierers im aktuellen Amtsblatt hervor.
In dieser Anhörung fragt die Behörde alle Anbieter und jene, die sich angesprochen fühlen, wie zukünftig mit den Zuteilungsregeln für Auskunftsdienstenummern umzugehen ist. So wird gefragt, ob es erforderlich ist, den Einsatzbereich von Auskunftsdiensten zu erweitern oder zu beschränken. Außerdem fragt die Bundesnetzagentur, ob man Regelungen zur Verhinderung von Portaldiensten aufnehmen soll. Das könnte ein Verbot von Weitervermittlungen zu Premium-Rate-Diensten oder die Untersagung der Vermarktung der Auskunftsdiensterufnummern seitens Dritter zu Folge haben. Damit hätten dann auch die bekannten Werbe-Spots ein Ende. Denn wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von teltarif.de erklärte, hätte eine Änderung der Zuteilungsbedingungen auch Einfluss auf bereits zugeteilte Rufnummern.
Ausweisen der eigentlichen Zielrufnummer möglich
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