teltarif.de MOBIL · DIENSTE · RSS
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. Meldung Meinung Service teltarif.de 15.03.2010 


Hinweis: Ihr Browser beachtet anscheinend keine Style Sheets, deswegen kann diese Seite seltsam aussehen.

  teltarif.de       Festnetz       Meldung       "Urteil"

Urteil: Telekom muss Dialer-Kosten abrechnen


Weigerung führt zum Schadensersatz gegenüber Mehrwerteanbieter  17.07.2005
17:45

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Mai (Az.: VI-U (Kart) 6/05) eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, dass die Deutsche Telekom verpflichtet ist, die Abrechnung auch für Datenmehrwertdienste durchzuführen, die zeittarifiert sind. Soweit die Verbindung mittels Dialer hergestellt wird, müssen die für den Verbindungsaufbau eingesetzte Dialer bei der Regulierungsbehörde registriert sein. Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mehrwerteanbieter.

Abrechnungspflicht auf Anordnung der RegTP

Mit Beschlüssen aus dem Jahr 2000 war die Deutsche Telekom durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgefordert und später dazu verpflichtet worden, nach Maßgabe ihrer eigenen Fakturierungs- und Inkassoverträge für andere Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, Auskunfts- und Mehrwertdiensten sowie Internet-by-call die Rechnungsstellung und das Inkasso ihrer Dienstleistungen fortzuführen. Ziel war es, dem Verbraucher eine einheitliche Rechnung über die Inanspruch genommenen Dienste zu ermöglichen und einen Markt für alternative Telekommunikationsdienstleistungen zu erhalten. Die alternativen Anbieter von Mehrwertdiensten müßten sonst eigene Rechnungen erstellen.
     Im vorliegenden Prozess stritten die Parteien darüber, ob die Telekom verpflichtet ist, die Mehrwertdienste der Klägerin abzurechnen und zu inkassieren. Die Deutsche Telekom lehnte dies seit dem Juli 2003 ab.

Sprach- und Datenmehrwertdienste sind abzurechnen

Das Gericht stellte fest, dass es für den bestehenden Vertrag zwischen den Parteien ohne Bedeutung ist, ob dem nutzenden Kunden ein Sprach- oder ein Datenmehrwert (etwa Unterhaltsdateien) geliefert wird. Dies ergebt sich aus der zugrundeliegenden Anordnung der Regulierungsbehörde. Eine Pflicht zur Abrechnungen über die Telefonrechnung besteht nur dann nicht, wenn reine e-commerce-Leistungen vorliegen. Die Deutsche Telekom soll also nicht telefonisch oder per Internet bestellte Waren oder Dienstleistungen abrechnen müssen.
     Derzeit geht die Deutsche Telekom auch gegen die zugrundeliegenden Anordnungen der Regulierungsbehörde vor, welche Sie zu den Abrechnungsvereinbarungen gezwungen hatten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Anordnungen bereits im Jahr 2002 aufgehoben. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

 
Rechtsanwalt Björn Gottschalkson
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung

Ihre Meinungen und Erfahrungen:

Betreff Autor Datum
RE: 01850069........ fknth 08.01.10 16:33
RE: 01850069........ rotella 08.01.10 15:51
RE: 01850069........ fknth 08.01.10 14:49
RE: 01850069........ rotella 08.01.10 14:34
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ]  Ihre Meinung schreiben ]

Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Weitere News vom 17.07.2005:

- Urteil: Telekom muss Dialer-Kosten abrechnen
- Ecotel VoIP: Netzübergang zwischen IP, GSM und ISDN
- HappyDigits-CallingCard: Aus postpaid wird prepaid
- Editorial: Seltsame Urlaubsgrüße vom Provider
- UMTS: Rasante Entwicklung innerhalb des letzten Jahres
- Sony Ericsson K750i im Test
- "Focus": Private Web-Nutzung am Arbeitsplatz oft verboten
- Zehn Prozent der Internetnutzer gehen Spammern auf den Leim
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Internet
Werbung

Click HereClick Here
Internet-Rechner
Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
 Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich

Internet-Anbieter
T-Home, Vodafone, 1&1, HanseNet (Alice), Versatel, o2, freenet, congstar, Tele2, easybell, M-net, NetCologne, Ewe Tel
Arcor, avivo, meome, 1click2, KlaTro
Alle Firmen in der Übersicht
Domainsuche
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:

powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2010 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 650 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre