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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
LG Hannover: Entgelt muss in jeder SMS angegeben werden13.07.2005
14:29 Verbaucherschützer gewinnen Streit gegen Premium-SMS-Anbieter
Ein Anbieter von Premium-SMS-Diensten
muss in jeder einzelnen SMS
die
Kosten gut sichtbar aufführen. So lautet die zentrale Aussage eines
noch nicht rechtkräftigen
Urteils des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen 14 O 158/04).
Das Gericht gab damit einer Klage
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
(vzbv) gegen den Anbieter
NewTex GmbH statt.
Auslöser war ein SMS-Flirt einer 12-jährigen Verbraucherin,
die für ihren dreitägigen Chat 102,60 Euro zahlen sollte. Das hohe
Entgelt von 1,99 Euro pro SMS war nur
in einer ersten Kontakt-SMS
genannt worden.
Der vzbv war in dem Verfahren neben der fehlenden Preisangabe in den Folge-SMS auch gegen die unaufgeforderte Zusendung der SMS und die intransparente Preisangabe in der Kontakt-Mail vorgegangen. Der Hinweis auf die Kosten in Höhe von 1,99 Euro erschien erst nach mehrmaligem Scrollen auf dem Display. Das Landgericht Hannover teilte im Ergebnis die Ansicht des vzbv in allen Punkten. Es kritisierte zudem den Internetauftritt der NewTex GmbH: Indem die Internetadresse das Wort "gratis" enthielte, erwecke es den Eindruck, der Flirt sei gratis. Daher sei das Fehlen der Preisangabe geeignet, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Auch erteilten die Richter dem Argument des Anbieters eine Absage, für die Zusendung der SMS hätte eine Einwilligung vorgelegen. Kostendarstellung erst nach mehrmaligem ScrollenNach Information des vzbv erfolgte nach der sechzigsten SMS ein Warnhinweis, dass die Schwelle von 100 Euro im Monat in Bezug auf die jeweilige Kurzwahlnummer überschritten sei. Erst zu diesem Zeitpunkt bemerkte die minderjährige Verbraucherin, dass jede von ihr abgesandte SMS Kosten in Höhe von 1,99 Euro verursacht hatte. Im Rahmen des dreitägigen "Flirts" fielen insgesamt Kosten in Höhe von 102,60 Euro an. Das vom Bundestag am 17. Juli verabschiedete neue Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde in der vergangenen Woche vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz sieht für den Bereich sogenannter Kurzwahldienste unter anderem eine Pflicht zur Preisinformation bei Diensten ab einem Euro und eine "Warn-SMS" bei Erreichen eines Schwellenwertes von 20 Euro pro Anbieter vor. Anzeige:
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