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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Regulierungsbehörde entscheidet im simyo-Streit12.07.2005
12:23 Kurth: Lizenz und allgemeines Wettbewerbsrecht lassen Ungleichbehandlung zu
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) hat heute
im Streit zwischen dem Provider mobilcom und dem
Mobilfunknetzbetreiber
E-Plus um deren neue Marke simyo
die Beschwerde von mobilcom zurückgewiesen.
mobilcom hatte die RegTP angerufen. Zu klären war, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Plus ohne Verstoß gegen ihre Lizenz neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter hiervon in Kenntnis zu setzen bzw. in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen. Hierzu stellte die Beschlusskammer in ihrer Entscheidung fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. "Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der RegTP die Entscheidung. "Dazu zählt für uns zum Beispiel vorstoßender Wettbewerb. Er ist ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens", so Kurth. simyo ist eine Produktinnovation
Bei dem simyo-Angebot handele es sich nicht
lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation.
Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung,
die auf kostenträchtige, bislang übliche Komfortmerkmale verzichtet,
unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen
Prepaid-Angeboten. "Über
betriebswirtschaftliche Interessen einzelner
Unternehmen hinaus liegt die Einführung innovativer Produkte aber im
öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs", so Kurth.
Den Mobilfunknetzbetreibern müssten daher Anreize verbleiben, neue Ideen
mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung zu vermarkten. Den hier erzielten
Zeitvorsprung sah die Beschlusskammer auch nicht als uneinholbar an. Zum
Einen war es für sie keineswegs erwiesen, dass eine Kundenbindung
unumkehrbar sein soll. Das zeigen jüngste Erfahrungen, über die aus Dänemark
berichtet wurde. Zum Anderen belegen aktuelle
Angebote auf dem deutschen
Markt, dass Wettbewerber auf das Angebot von simyo mit vergleichbaren
Strategien reagieren können. mobilcom und Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 12.07.2005:
- Microsoft-Patches stehen zum Download bereit |
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Tarife der Netzbetreiber
Tarifwechsel während Laufzeit
Tarife der Provider
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Rufnummernmitnahme
Technisches:
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So funktioniert ein Mobilfunknetz
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Nahfunk: NFC und RFID
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