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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 19.03.2010 |
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) hat heute
im Streit zwischen dem Provider mobilcom und dem
Mobilfunknetzbetreiber
E-Plus um deren neue Marke simyo
die Beschwerde von mobilcom zurückgewiesen.
mobilcom hatte die RegTP angerufen. Zu klären war, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Plus ohne Verstoß gegen ihre Lizenz neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter hiervon in Kenntnis zu setzen bzw. in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen. Hierzu stellte die Beschlusskammer in ihrer Entscheidung fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. "Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der RegTP die Entscheidung. "Dazu zählt für uns zum Beispiel vorstoßender Wettbewerb. Er ist ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens", so Kurth.
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