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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Sasser-Prozess hat begonnen04.07.2005
15:10 Milde Strafe der Jugendstrafkammer wird erwartet
Er trieb Internetnutzer rund um den Globus an den Rande des Wahnsinns
und lehrte große Unternehmen das Fürchten: Die Rede ist vom Internet-Wurm
Sasser, der im Frühjahr 2004 weltweit Millionen
von Computern lahmlegte und erhebliche Schäden anrichtete. Netzwerke großer
Unternehmen und Institutionen fielen ihm genauso zum Opfer wie Privatrechner.
Programmiert wurde der aggressive digitale Schädling von dem gerade mal 18 Jahre
alten Schüler aus einem kleinen Dorf in Niedersachsen. Ihm wird von heute an vor dem
Landgericht Verden der Prozess gemacht. Es ist ein
Prozess, der in seiner Dimension deutschlandweit einmalig ist.
Die Vorwürfe gegen den heute 19 Jahre alten Angeklagten wiegen schwer: Computersabotage, Datenveränderung und Störung öffentlicher Betriebe legt die Staatsanwaltschaft ihm zur Last. Allerdings muss sich der Angeklagte vor einer Jugendstrafkammer verantworten, so dass er mit einer milden Strafe rechnen kann, bei der der erzieherische Aspekt im Vordergrund steht. "Das Gericht muss überlegen, was erforderlich ist, damit so eine Straftat nicht wieder passiert", sagt Gerichtssprecherin Katharina Krützfeldt. Eine Freiheitsstrafe komme nur dann in Frage, wenn dem Angeklagten "schädliche Neigungen" oder eine besondere Schwere der Schuld nachgewiesen werden. Urteilsfindung wird innerhalb von drei Tagen erwartetDrei Verhandlungstage hat das Gericht für den nicht öffentlichen Prozess vorgesehen. Sollte der Angeklagte sein bei der Polizei abgelegtes Geständnis wiederholen, könnte bereits am Donnerstag ein Urteil fallen. Von den 173 in der Anklage benannten Zeugen sind zunächst nur sechs geladen worden, darunter vor allem Computer-Sachverständige die etwas zum Ausmaß der durch Sasser entstandenen Schäden sagen sollen. Die Schadenshöhe ist nämlich ein Knackpunkt in dem Verfahren. Nur 143 Geschädigte haben laut Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Dabei handelt es sich vor allem um Privatpersonen, Behörden und kleinere Unternehmen - aber keine internationalen Konzerne. Die offiziell gemeldeten Schäden belaufen sich demnach auf gerade mal 130 000 Euro. "Wir vermuten, dass das nur ein Bruchteil des Gesamtschadens ist", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann, der von einem weltweiten Schaden in Millionenhöhe ausgeht. Doch große Unternehmen seien bei den Ermittlungen nicht gerade kooperativ gewesen - vermutlich aus Sorge um ihren guten Ruf.
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AFP / Julia Scholz
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