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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
T-Net vor Ort kann bis 2007 bestehen bleiben24.05.2005
15:34 Regulierer gewährt Fristverlängerung offenbar auch für VoIP
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP)
hat heute entschieden,
dass bei dem Dienst "T-Net vor Ort" der T-Com und bei
vergleichbaren Diensten anderer Anbieter unter Missachtung des Ortsnetzbezugs
genutzte Ortsnetzrufnummern erst zum 1. Februar 2007 abgeschaltet
werden müssen.
Die Regulierungsbehörde hatte im Oktober vergangenen Jahres gegenüber mehreren Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind und eine Abschaltung bereits zugeteilter Rufnummern zum 1. August dieses Jahres zu erfolgen habe. Diese Frist von rund neun Monaten sollte den Unternehmen ermöglichen, zusammen mit ihren Kunden nach Lösungsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen zu suchen. RegTP steht weiterhin zu ihrer EntscheidungDie Telekom hat den Dienst "T-Net vor Ort" flächendeckend am 20. April mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt. Folge für die Kunden wäre demnach, dass sie innerhalb von drei Monaten eine Umstellung bewältigen müssten. Daher hat sich die RegTP dazu entschlossen, den Endkunden bei der Abmilderung der Folgen ihrer Entscheidung zu helfen. Insbesondere sei die Kündigung ihres Vertrags teilweise erst nach dem Redaktionsschluss ihres Telefonbuchs erfolgt. T-Com-Sprecher Walter Genz bestätigte gegenüber teltarif, dass man die neue Frist ausnutzen und "T-Net vor Ort" nun bis 2007 anbieten werde. Grundsätzlich hält die RegTP jedoch an der Verfügung aus dem letzten Jahr fest, da der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs und der Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von Rufnummern in allen 5 200 Ortsnetzbereichen von allen Anbietern beachtet werden muss. Offenbar gilt diese Fristverlängerung jedoch auch für VoIP-Rufnummern, die nicht im eigenen Ortsnetz geschaltet sind. Anzeige:
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