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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
SIMply: Kündigung bei Nichtnutzung der Karte?19.04.2005
15:45 Victorvox verlangt außerdem die SIM nach Vertragsende zurück
Am vergangenen Freitag berichteten wir über das
neue SIMply-Angebot
von Victorvox. Eine grundgebührfreie
T-Mobile-Vertragskarte, bei der nicht einmal ein
Mindestumsatz anfällt, klingt auf den ersten Blick nicht schlecht. Besonders Wenigtelefonierer und Handyfans, die vor allem mobil erreichbar sein
wollen, aber kaum selbst telefonieren, sind längst auf die Offerte
aufmerksam geworden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Victorvox für den speziellen Tarif zeigen jedoch, dass die Karte zwar für Wenigtelefonierer durchaus interessant sein kann. Nicht geeignet ist das Produkt jedoch, wenn man überhaupt nicht telefoniert. In den AGB heißt es wörtlich: "Victorvox kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen, wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden Monaten keine abgehenden Gespräche führt." Victorvox will keine KarteileichenKunden, die die Karte bestellen, dann aber nur in die Schublade legen, möchte der Provider also nicht haben. Das ist durchaus verständlich, da dem Unternehmen so Kosten entstehen, ohne dass durch den Kunden Einnahmen erzielt werden. Ganz kostenlos ist ja selbst eine Prepaid-Karte nicht. Hier fallen regelmäßige Mindestaufladungen an. Allerdings wäre es durchaus fair, wenn Victorvox auch offensichtlich und nicht nur versteckt in den AGB auf diesen - wenn auch kleinen - Mindestumsatz hinweisen würde. Hinzuweisen ist auch darauf, dass - wie bei allen Victorvox-Verträgen üblich - die SIM-Karte nach Vertragsende "in einwandfreiem Zustand" an Victorvox zurückgeschickt werden muss. Wer das versäumt, bekommt eine Rechung über 25,56 Euro plus Mehrwertsteuer, "falls Victorvox keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist." Der Provider stellt außerdem klar, dass eine "Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für Premiumdienste mit der Annahme des Kundenantrages nicht verbunden" ist und einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Wer sein Handy auch im Ausland benötigt, sollte sich daher vergewissern, dass die SIMply-Card auch hierfür freigeschaltet ist. Anzeige:
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