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freenet ist nicht größter Internet-Service-Provider

19.04.2005
14:01

Berliner Landgericht untersagte irreführende Bezeichnung

Die freenet.de AG darf sich nicht mehr als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Das hat das Berliner Landgericht in einem jetzt vorliegenden Urteil vom 16. Februar (AZ: 97 O 106/04) dem Hamburger Telekommunikationsanbieter untersagt. In der uns vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung der Richter heißt es, die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internet-Dienstleistungsunternehmen durch die Beklagten sei irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen.

Das Hamburger Unternehmen hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen, auf der eigenen Webseite sowie im Geschäftsbericht unter anderem als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bzw. als größten Internet-Service-Provider Deutschlands bezeichnet. Diese Darstellung hatte die GMX Internet Services GmbH vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gerichtlich prüfen lassen.

"Das Urteil ist ein positiver Beleg für das geltende Wettbewerbsrecht in Deutschland. Durch Klagemöglichkeiten der Wettbewerber wird der Verbraucher vor falschen oder allzu übertriebenen Werbebotschaften wirkungsvoll geschützt", bewertet GMX das Urteil in einer Mitteilung. Durch die falsche Werbung und unzutreffende Presseveröffentlichungen habe sich freenet seit Eintritt in den DSL-Markt bei Verbrauchern und Investoren eine unverdiente Geltung verschafft.

Das Urteil in erster Instanz ist vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig. freenet kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

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Betreff Autor Datum
RE: Top 10 der Internet-Service-Pro ... minimi 01.05.05 11:36
RE: Top 10 der Internet-Service-Pro ... papaboy 21.04.05 07:56
freenet ist nicht größter ... Jamesdsl 19.04.05 22:03
RE: Top 10 der Internet-Service-Pro ... micha74 19.04.05 18:04
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre