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Verbraucherschützer: Härtere Strafen für Spam-Mail-Versender


Volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe  11.03.2005
14:17

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat schärfere Strafen für Absender von E-Mails mit Werbemüll gefordert. Mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Teledienstegesetzes müssten Spam-Mails nicht nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, sondern bei kriminellem Hintergrund auch als Straftat, forderte die vzbv-Vorsitzende Edda Müller heute in Berlin. Die Verbraucherschützerin sprach sich auch für bessere Sicherheitssysteme beim Online-Banking und eine Abschaffung der Vorkasse im E-Commerce aus.
     "Verbraucherrechte im Internet werden ignoriert, ausgehebelt oder trickreich umgangen", kritisierte Müller anlässlich des Weltverbrauchertages. Nach vom vzbv zitierten Statistiken von Softwareherstellern sind mittlerweile mehr als die Hälfte bis drei Viertel aller Mails Werbemüll. Der volkswirtschaftliche Schaden in der EU beläuft sich laut EU-Kommission auf 2,5 Milliarden Euro. Zur Eindämmung der unerwünschten Werbeflut müssten Internetprovider verpflichtet werden, technische Maßnahmen gegen Spamming zu ergreifen, forderte Müller. Eine zentrale Stelle bei der EU sollte demnach die Koordinierung der Bekämpfung von Spampost übernehmen.

vzbv: Sicherheitsstandards im Internet sind mangelhaft

Verboten ist das Verschicken von Spam-Mails schon seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) im Juli 2004. Mit der Änderung des Teledienstgesetzes soll nun auch ein Sanktionskatalog eingeführt werden. Danach sollen Versender unerwünschter E-Mails künftig bis zu 50 000 Euro Strafe zahlen.
     Auch bei den Sicherheitssystemen im Online-Banking gibt es nach Einschätzung der Verbraucherschützer dringenden Verbesserungsbedarf. Angesichts der zunehmenden Taktik von Betrügern, Verbraucher mit Links auf gefälschte Internetseiten zu führen und dort die Kundendaten abzufangen (Phishing), sei das derzeit übliche Verfahren mit Pin- und Tan-Nummern untauglich, sagte Müller. Bankenwebseites sollten mittels elektronischer Signaturen fälschungssicher gestaltet werden. Zudem sollten Zahlungssysteme eingeführt werden, bei denen Online-Buchungen zusätzlich bestätigt werden müssen und die Tan-Nummern nicht durch PC-externe Systeme abgefangen werden können.
     Zur Verbesserung der Verbraucherrechte im E-Commerce sprach sich Müller für die allgemeine Einführung des Prinzips "erst die Ware, dann das Geld" aus. Laut einer vom vzbv angeführten Untersuchung der Postbank vom vergangenen Jahr kam in fast zehn Prozent der Fälle das im Internet bestellte Gut nie an, in 17 Prozent konnte die Ware nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. "Derzeit verdienen die Sicherheits- und Verbraucherschutzstandards der Online-Branche die Note mangelhaft", kritisierte Müller.

 
AFP / Julia Scholz
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre