Nach einem Bericht der WirtschaftsWoche
(
WiWo) hat der ehemalige
Mobilfunkanbieter
Quam kurz vor Jahresende
Klage gegen den Bund eingereicht.
Wie die WirtschaftsWoche erfuhr, hat Quam
noch kurz vor dem Jahreswechsel Klage beim Finanzgericht Köln
eingereicht, um klären zu lassen, ob bei der
Versteigerung der
deutschen
UMTS-Lizenzen im
Sommer 2000 Umsatzsteuer angefallen
ist und die Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Der Anbieter, der ein eigenes UMTS-Netz aufbauen wollte, rechnet mit
einem Vorsteuerabzug von 1,2 Milliarden Euro. "Zudem
unterzeichneten Quam-Bevollmächtigte den Verjährungsverzicht,
den der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth,
angeboten hatte", heißt es in dem Bericht.
Nach Angaben der WiWo sieht Quam-Anwalt Georg Berger
jedoch nur die zivilrechtlichen Ansprüche
durch den Verjährungsverzicht gewahrt, nicht
die finanzrechtlichen. Allgemein warten auch die
anderen Mobilfunkanbieter auf eine
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH), den österreichische
und britische Gerichte
angerufen haben. Sie hoffen, dass dessen Urteil auch in Deutschland
Bestand hat.
Zum Thema UMTS-Steuerrrückerstattung hat teltarif bereits im März 2004
ein Editoral veröffentlicht.