teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 15.02.2012 

Müssen Call-by-Call-Anbieter eine Tarifansage schalten?

02.02.2005
14:24

BITKOM bewertet TKV-Entwurf als "Bevormundung des Kunden"

Inhaltsverzeichnis:

1. Geteilte Reaktionen auf den Gesetzesentwurf
2. Verbraucherschützer sehen noch Nachbesserungsbedarf
Handy- und Telefonkunden sollen zukünftig besser vor überhöhten Tarifen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, dem das Bundeskabinett heute zugestimmt hat. Der Entwurf "Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" sieht vor, dass Anbieter von SMS-Diensten die Kunden ab einem Preis von einem Euro pro SMS künftig auf die Kosten hinweisen müssen. Bei Anbietern von Auskunftsdiensten wird der Kostenhinweis ab einem Preis von drei Euro pro Minute vorgeschrieben sein. Eine zusätzliche Warn-SMS soll fällig werden, wenn der Rechnungsbetrag bei Premium-SMS-Abonnements 20 Euro im Monat überschreitet. Wie bereits berichtet soll mit dem neuen Gesetz verhindert werden, dass sich jugendliche Handy-Nutzer mit teuren SMS-Diensten oder beim Erwerb von Klingeltönen verschulden. Das Gesetz soll im Frühsommer in Kraft treten, muss aber vom Bundesrat gebilligt werden.

Auch die Telekommunikationsanbieter im Festnetzbereich werden künftig ihre Preise vor Nutzung einer Call-by-Call-Verbindung ansagen müssen. Die Mehrzahl der Call-by-Call-Anbieter hat zwar bereits eine Tarifansage geschaltet, doch andere wie etwa freenetPHONE (01019), Arcor (01070), CallandoFON (01075) oder die 01038 Telecom (01038) noch nicht. Hier müssen die Nutzer sich vor dem Telefonieren genau informieren, wie teuer die Nutzung dieser Sparvorwahlen zur gewünschten Tageszeit ist. Ansonsten können sie durch kurzfristige Tarifänderungen der Anbieter schnell in die Kostenfalle tappen.

Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Änderungsvorschlag

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und bewertet die angekündigten Schritte als positiv. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagt vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen." Mit der Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs würden Lücken im Verbraucherschutz geschlossen.

Allerdings hofft der vzbv ebenso wie die Partei "Die Grünen" auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren: So sei bei "neuartigen Diensten" die Preisinformation erst ab drei Euro Pflicht. Da aber bislang niemand genau wisse, was "neuartige Dienste" sind, werde den Unternehmen damit eine Hintertür geöffnet, die Preisinformation zu umgehen. Ein anderer Punkt betrifft die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", kritisiert Müller. Sie fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. "Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt", sagt sie. In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.
 

1 2 >>
 
nächste Seite: Verbraucherschützer sehen noch Nachbesserungsbedarf
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

Googles neues AndroidTM Phone. Galaxy Nexus bei o2
Testsieger SIM-Karte fürs Handy: nur 8 Ct/Min/SMS

Hier klicken!
Nur 27,90€/Monat: 3fach Flat ohne Vertragsbindung!
3x Flat + mtl. 120 Freiminuten nur 26,911) €/mtl.Advertisement

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Rufnummer keine Neuware? - ... RobbieG 13.06.11 20:28
RE: Wohl kein Einzelfall bei Simyo, ... koelli 15.10.10 16:40
RE: Rufnummer keine Neuware? - ... Telly 07.08.10 11:33
RE: Rufnummer keine Neuware? - ... lagoon 07.08.10 10:16
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 02.02.2005:

- IPK: T-Mobile setzt auf WLAN und das mobile Büro (aktualisiert)
- E-Plus: Probleme beim Hiptop
- Siemens: Fünf neue Handys auf der CeBIT
- o2 ändert LOOP-Konditionen
- Anbieter muss willentliche Premium-SMS-Nutzung belegen
- Würmer und Trojaner: Die Sicherheitslage im Februar
- WiWo: Ex-Mobilfunker Quam reicht Klage gegen Bund ein
- DSL-Volumentarif als Prepaid-Produkt
- CeBIT 2005: Siemens stellt Mobilfunk- und Festnetzlösungen vor
- T-Mobile bietet neuen Datentarif für Poweruser an
- Müssen Call-by-Call-Anbieter eine Tarifansage schalten?
- Preiskonstanz bei alster24
- AOL startet neue DSL-Aktion
- T-Online plant kombiniertes DSL-VoIP-Angebot
- DSL: Durchblick im Tarifdickicht
- Bockwurst: Illegales Softwareangebot im Internet stillgelegt
- Microsoft erwägt Produktion von Anti-Viren-Software
- Parkschein in Bremen per Handy bezahlen
- T-Mobile macht Gespräche zur Mailbox kostenfrei
- TK-Leistungen billiger
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage



Werbung




 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre