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Urteil: Statt pro Sekunde nur pro Minute zahlen

24.12.2004
10:24

Ansage des Sekundenpreises bei R-Gesprächen unüblich

Wenn der Minutenpreis zu unattraktiv klingt, sagt man halt den Sekundenpreis an. Auf diese Idee kam 01058 Telecom bei der Preisansage für R-Gespräche. Für ein solches Gespräch, das tatsächlich 1,74 Euro pro Minute kosten sollte, wurde also der Sekundenpreis von 2,9 Cent genannt. Pech für den Angerufenen, wenn er in der Eile der Entscheidung über die Annahme eines R-Gesprächs - das für den Anrufer kostenlos ist, weil der Angerufene mit der Annahme des Gesprächs auch die anfallenden Kosten übernimmt - nicht richtig hinhört.

Dachte sich jedenfalls der Anbieter. Doch nicht alle, die ein R-Gespräch annehmen, zahlen jeden Preis dafür. Als einer unserer Leser für ein solches R-Gespräch eine Rechnung von über 500 Euro bekam, zahlte er die Rechnung nicht, sondern ging zum Anwalt. Er war davon ausgegangen, dass es sich bei dem angesagten Preis um den Minutenpreis für ein solches Gespräch handele, nicht um den Preis pro Sekunde.

AG Berlin-Schöneberg: "Ansage eines Sekundenpreises ist unüblich."

01058 klagte den strittigen Betrag ein. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Schöneberg (Berlin). Die Richterin folgte der Ansicht des Beklagten, dass die Ansage eines Sekundenpreises unüblich sei und mit einem solchen nicht gerechnet werden müsse. Auf einen solchen hätte 01058 in der Ansage besonders hinweisen müssen. Deshalb dürfe auch nur der genannte Betrag als Minutenpreis berechnet werden. 01058 müsse also den geforderten Betrag durch 60 teilen. Das bedeutet, dass der Kunde lediglich einen Betrag von 8,93 Euro zahlen musste. Auch der von 01058 geforderte Verzugsschaden von 4,53 Euro musste nicht gezahlt werden, das Gericht erkannte nur einen Anspruch auf eine Auslagenpauschale von 0,87 Euro an. Alles in allem wurde der Beklagte verurteilt, den vom Gericht errechneten Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen zu zahlen, insgesamt 12,30 Euro. Die Klage über Forderungen über diesen Betrag hinaus wurde abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, die Entscheidung ist endgültig. Mit dem Urteil wurde der Sekundenpreis für den Anbieter der R-Gespräche, die Firma 01058, unerwartet teuer.

Wir bedanken uns für den Hinweis auf dieses Urteil bei unserem Leser Christian Romanowski, der die Site gourmet-report.de betreibt.

01058: "Berliner Urteil ist Einzelfall."

01058-Pressesprecher Sascha Zimmermann wies darauf hin, dass der Anbieter bereits seit mehr als anderthalb Jahren nicht mehr den Preis in Cent pro Sekunde angibt und abrechnet. Außerdem habe die 01058 Telecom vor anderen Gerichten in gleichen Fällen gewonnen.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Minderjährige können keine ... Micky34 20.03.06 17:05
RE: Taschengeldparagraph?! Moneysac 20.03.06 10:03
Taschengeldparagraph?! birdyy 20.03.06 09:39
RE: Auf Minutenpreise drängen toco 19.03.06 18:05
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