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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
DSL-Anschlüsse werden billiger für Alternativanbieter24.12.2004
09:42 RegTP erkennt Vorleistung für DSL-Upgrade als Nutzungsänderung an
Alternative Anbieter müssen künftig weniger Geld an die
Deutsche Telekom für die Bereitstellung eines
breitbandigen DSL-Anschlusses bei bestehenden
Telefonanschlüssen zahlen. Wie jetzt die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
(RegTP) entschied, ist die
Vorleistung für eine Erweiterung eines Telefonanschlusses um die DSL-Verbindung
als Nutzungsänderung zu betrachten. Die Telekom dürfe deshalb den alternativen
Anbietern nicht mehr wie bisher jeweils ein Entgelt für die Kündigung des
Telefonanschlusses sowie für die Neuschaltung eines Anschlusses mit DSL in
Rechnung stellen. Stattdessen fällt künftig nur noch ein Entgelt für die
Vorleistung "Nutzungsänderung der Kupferdoppelader von niederbitratig zu
hochbitratig" an.
Bereits seit Jahren haben die Wettbewerber der Telekom versucht, die doppelte Abrechnungspraxis der Telekom unterbinden zu lassen. Aus diesem Grund begrüßte der Verband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) die von der Regulierungsbehörde getroffene Entscheidung zur Nutzungsänderung der Teilnehmeranschlussleitung und die damit verbundene neue Entgeltfestsetzung. Im Gegensatz zu der vorher üblichen Abrechnungs-Praxis sparten Wettbewerber so bis zu 30 Prozent - je nach Arbeitsanfall - für das DSL-Upgrade. "Der Regulierer hat eine richtige und gute Entscheidung getroffen, da der Behinderung des Wettbewerbs durch die Deutsche Telekom AG jetzt Einhgalt geboten wird", sagte Verbandspräsident Peer Knauer nach Bekanntgabe der RegTP-Entscheidung. Eine solche Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt hätte für eine schnellere und flächendeckendere Verbreitung von DSL in Deutschland gesorgt. Auch sei die Entscheidung ein wichtiges Signal für die im März kommenden Jahres festzulegenden monatlichen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung. "Wir sehen einen positiven Ansatz dafür, dass der Regulierer die besondere Bedeutung des Vorleistungsprodukts Teilnehmeranschlussleistung für den Infrastrukturwettbewerb erkannt hat", so Knauer. Anzeige:
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