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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
RegTP startet Vergabeverfahren für WiMAX-Frequenzen22.12.2004
12:51 Eckpunkte für neues Zuteilungsverfahren stehen zur Diskussion
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) hat heute
Eckpunkte
für die Zuteilung von Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich für breitbandige drahtlose
Verteilsysteme veröffentlicht und interessierte Kreise zur Kommentierung aufgerufen.
Die Frequenzen in diesem Bereich sind für breitbandige drahtlose Verteilsysteme
gedacht, mit denen beispielsweise schnelle funkgestützte Internetzugänge oder auch
Übertragungswege zwischen WLAN-Knoten und dem Internet
hergestellt werden. Die Nachfrage nach Frequenzen für diese Nutzungsmöglichkeiten
ist insbesondere durch die neu entwickelten WiMAX-Systeme,
durch die DSL-Anschlüsse auch über weitere Distanzen
drahtlos realisiert werden können, stark angestiegen.
Die RegTP stellt für diese Frequenzen ein neues und flexibles Zuteilungsverfahren, ein sogenanntes "Licensing Light", zur Diskussion, mit dem ein schneller und unbürokratischer Marktzutritt sowie eine weitestgehend störungsfreie Frequenznutzung ermöglicht werden soll. Werden Anträge gestellt, die aufgrund der vorgesehenen technischen Parameter oder der örtlichen Nähe der Einsatzbereiche zu einer Interessenkollision führen könnten, wird den Antragstellern Gelegenheit gegeben, einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. So sollen möglichst alle Antragsteller entsprechend ihrem Bedarf mit Frequenzen versorgt werden können, ohne dass ein besonderes Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. "Damit eröffnet sich ebenso die Chance für mehr Wettbewerb im Breitbandzugangsmarkt auch in den Regionen, die durch DSL noch nicht abgedeckt werden können", sagte RegTP-Präsident Matthias Kurth. Was die Funktechnologie leisten kann und welche Faktoren die Regulierungsfrage beeinflussen, können Sie auf unseren Infoseiten zu WiMAX nachlesen. Frequenzen für weitbandige Bündelfunknetze wurden bereits vergebenAußerdem gab die RegTP heute die Vergabe von Frequenzzuteilungen für den weitbandigen Bündelfunk im Frequenzbereich 451,00 bis 455,74 MHz sowie 461,00 bis 465,74 MHz bekannt. Damit ist ein Großteil des für den weitbandigen Bündelfunk vorgesehenen Frequenzspektrums vergeben worden. Es sei nunmehr erstmals möglich, in der Bundesrepublik Deutschland weitbandige Bündelfunknetze aufzubauen und entsprechende Bündelfunkdienste für überwiegend firmeninterne Mobilkommunikation anzubieten, heißt es in einer Mitteilung. Nur zwei Unternehmen, die Inquam Deutschland GmbH und die T-Mobile Deutschland GmbH, hatten Frequenzanträge innerhalb der von der RegTP gesetzten Frist eingereicht und bekamen damit den Zuschlag. Die Frequenzzuteilungen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Anzeige:
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