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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Europagericht bestätigt EU-Auflagen gegen Microsoft22.12.2004
11:10 Windows muss auch ohne Media Player angeboten werden
Die europäische Justiz hat die Auflagen der EU-Kommission im Kartellrechtsstreit mit Microsoft bestätigt. Wie heute in Luxemburg verlautete, muss der weltweit größte Softwarekonzern unter anderem sein den Markt beherrschendes Betriebssystem Windows demnach künftig ohne das Musik- und Videoabspielprogramm Media Player anbieten und Schnittstellen für Konkurrenten offenlegen. Microsoft lehnte dies als nicht revidierbare Eingriffe in seine Unternehmenspolitik ab. Den Antrag, die Auflagen per einstweiliger Anordnung zumindest so lange auszusetzen, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist, wies das Europäische Gericht Erster Instanz den Angaben zufolge aber zurück.
Die EU-Kommission wirft Microsoft vor, sein Quasi-Monopol des Betriebssystems Windows, das auf mehr als 95 Prozent aller PCs läuft, ausgenutzt zu haben, um den Wettbewerb auch bei anderer Software zu untergraben. Im März verhängte die EU-Kommission deshalb die europäische Rekordbuße von 497 Millionen Euro und zusätzliche Auflagen, die es Konkurrenten erleichtern sollen, Anwenderprogramme für mit Windows betriebene Computer anzubieten. Das Bußgeld wurde von Microsoft bereits unter Vorbehalt gezahlt; das eigentliche Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kann noch Jahre dauern. Microsoft hofft noch auf gütliche EinigungDer US-Softwarekonzern hofft, sich im Wettbewerbsstreit mit den EU-Kartellbehörden gütlich einigen zu können. Das Unternehmen habe "gewichtige Argumente" gegen die Entscheidung der Kommission vorgebracht, erklärte Microsoft heute in Brüssel. Dies habe auch das Gericht anerkannt und die Berücksichtigung im Hauptverfahren gefordert. "Wir hoffen, dass die Fragen, die durch das Gericht hervorgehoben wurden, eine Möglichkeit für die Parteien schaffen, eine Einigung zu diskutieren", erklärte Microsoft. Ob der Konzern Einspruch gegen den Beschluss des Europäischen Gerichts Erster Instanz erhebt, von Brüssel verhängte Sanktionen zuzulassen, ließ Microsoft zunächst offen. Die Europäische Kommission allerdings erklärte in Brüssel, sie bleibe bei ihrer Haltung vom März. Deshalb gebe es naturgemäß keine neuen Verhandlungen. Das Gericht in Brüssel habe die Entscheidung der Kommission bestätigt. "Jetzt sollte sie unverzüglich umgesetzt werden", forderte die Kommission. Dies werde nicht nur Computernutzern zu Gute kommen, sondern auch "zu Neuerungen anregen". AFP / Marie-Anne Winter
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