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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
RegTP vergibt einheitliche Nummer für Kartensperrung21.12.2004
13:12 Die 116 116 ist die Nummer für alle Fälle
Karten wie EC- und Kreditkarten, Krankenkassen-, Mitarbeiter- oder Kundenkarten sind sehr praktisch. Aber wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden, muss schnell gehandelt werden, damit möglichst wenig Schaden entsteht. Deshalb wird seit einiger Zeit eine einheitliche "Notruf"-Nummer gefordert, unter der sämtliche Karten schnell gesperrt werden können. Das sollte, wie berichtet, die Nummer 116 116 werden.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat heute dem Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft (Sperr e.V.) die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 116 für sofortige Kartensperren zugeteilt. Der Zuteilung ging ein umfangreiches Bewertungsverfahren voraus, in dem die Anträge mehrerer Antragsteller intensiv geprüft wurden. Die Bewerber mussten u. a. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen und dürfen keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen. "Durch die Zuteilung der Rufnummer wurde nun die wichtigste Voraussetzung geschaffen, dass ein innovatives und kundenfreundliches System aufgebaut wird, mit dem jedermann schnell und problemlos bei Verlust seiner Karten einen Missbrauch verhindern kann. Es ist jetzt Sache des Betreibers, die neue Rufnummer schnell bekannt zu machen und bei der Verbreitung der Teilnehmer und Nutzerzahlen Fortschritte zu erzielen", sagte der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, aus Anlass der Zuteilung. Die Zuteilung durch die RegTP beinhaltet ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der neuen Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer Sperr e.V. und sind von diesem selbst zu organisieren. Die Zuteilungsauflagen sehen vor, dass innerhalb von 180 Kalendertagen nach Zuteilung der Wirkbetrieb aufgenommen wird. Die Rufnummer muss aus dem Inland entgeltfrei erreichbar und im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten auch faxfähig sein. Auch aus dem Ausland muss es möglich sein, die Rufnummer zu erreichen. Mit dieser leicht merkbaren Rufnummer soll die sofortige Sperrung von Karten mit elektronischer Berechtigung über eine zentrale Stelle ermöglicht werden. Bisher muss derjenige, der sein Portemonnaie oder Handy verliert, die jeweiligen Telefonnummern der verschiedenen Anbieter anrufen, um seine Karten schnellstmöglich zum Schutz vor Missbrauch sperren zu lassen. Anzeige:
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