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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Editorial: Wundersame Abzocke28.11.2004
15:56 oder: Warum schlägt die Polizei so selten zu?
Sie haben Seltenheitswert: Berichte wie der vom vergangenen
Freitag, dass die Polizei die Geschäftsräume eines dubiosen
Anbieters durchsuchte. Noch seltener
kommt es vor, dass auf solche Durchsuchungen ein hartes Urteil
folgt. Dabei gibt es viele dubiose Geschäftemachereien im
Bereich der Telekommunikation: Dialer
ohne Rückfrage und Preisbestätigung (dank Sicherheitslücken im
Browser installieren sich diese selber),
Calling Cards mit falschen
Minutenpreisen im Werbeplaket oder die diversen
Rückruffallen mit 0190-Nummern.
An Anzeigen aus der Bevölkerung mangelt es bei solchen krummen Geschäften in der Regel nicht. Die Zahl der geschädigten Bürger geht zumindest bei den Dialern in die Millionen, und dürfte auch in vielen anderen Fällen mindestens sechsstellig sein. Denn bei den wenigen Euro Gewinn, die eine Calling Card mit falscher Preisauszeichnung abwirft, lohnt sich die Gaunerei für den Herausgeber nur, wenn er diese in hohen Stückzahlen verkauft. Eine Hürde bei der Verfolgung dieser Straftaten ist sicherlich die komplexe technische Materie. Ohne fundierte PC-Kenntnisse ist es beispielsweise nicht möglich, des Dialers habhaft zu werden, der auf dem PC eines Opfers die Einwahl ausgelöst hat. Gerade illegale Dialer sind so programmiert, dass sie sich nach vollbrachter Arbeit wieder deinstallieren oder zumindest Spuren verwischen. Andererseits sind Dialer an sich relativ einfach zu finden. Der Autor dieser Zeilen führte vor zwei Jahren auf einem Windows-98-PC ohne Sicherheitsupdates einen ca. einstündigen Versuch auf einschlägigen "Schmuddelseiten" durch. Auf sämtliche Rückfragen bezüglich der Installation von Zugangstools antwortete er mit "nein". Dennoch fanden sich später (mindestens) drei Dialer auf dem Rechner. Sicherheitshalber war der Versuch mit einem Onlinezugang über einen Router durchgeführt worden, ohne angeschlossenes Modem. Jedoch reicht der Nachweis, dass eine Webseite mit einem versteckten Dialer verseucht ist, noch lange nicht aus, um irgendjemanden strafrechtlich wegen Computerbetrug zu verurteilen. Denn dazu muss genau nachgewiesen werden, dass der Täter bewirkt hat, dass sich der Dialer versteckt installiert. Dieser Täter kann der ursprüngliche Dialer-Programmierer ebenso sein, wie der Anbieter des Dialer-Abrechnungsdienstes oder der Website-Betreiber, der das Programm bei sich installiert wird. Jeder wird sich darauf berufen, es nicht gewesen zu sein. Selbst über eine Beschlagnahme der Server dürfte es nur in den seltensten Fällen gelingen, denjenigen herauszufinden, der aus einem legalen Dialer einen illegalen machte. Die Lösung dieses Rätsels, unter Umständen wenige Byte, sind auf den Gigabytes aktueller Festplatten nämlich versteckt, wie die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. Genau hier scheitert das deutsche Strafrecht: Es kapriziert sich auf die (erfolglose) Suche nach dem Täter, statt zunächst einmal das viel näher liegende und wichtigere Problem zu lösen: Die Begehung weiterer Taten. Wenn die Strafverfolgungsbehörden dem Konglomerat aus Seitenbetreiber, Dialer-Abrechnungsfirma, Dialer-Anbieter/-Programmierer und Tk-Diensteanbieter mitteilen, dass es hier zu Betrügereien kommt, dann sollten die Handelnden gezwungen werden können, geeignete Schritte zur Verhinderung genau dieser Form des Betruges in der Zukunft zu unternehmen. Wird auf diese Aufforderung nicht binnen angemessener Zeit reagiert, sollte dieses wie eine Beteiligung an der Straftat gewertet werden. Statt der aktiven Begehung der Tat würde also die Unterlassung der Verhinderung derselben bestraft werden. Zwar würde es auch mit dieser Regelung nur in einer kleinen Zahl von Fällen zu Strafurteilen kommen, da mit Sicherheit einer der Beteiligten angesichts der genannten Drohung "den Stecker zieht". Doch das ist ja genau das, was dem Verbraucher hilft. Anzeige:
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