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Bitte zahlen: Telekom-Rechnung über 23 000 Euro

31.10.2004
09:25

Rentnerin soll 47 024 mal versucht haben, bei 9live anzurufen

Die Teilnahme an Glücksspielen per Telefon kann teuer werden. Das musste auch eine Berliner Rentnerin erfahren. Die Berliner Morgenpost berichtete kürzlich über diesen Fall. Inge F. bekam im Januar 2002 eine denkwürdige Telefonrechnung über 23 000 Euro. Zusammengekommen war dieser Betrag innerhalb von 44 Tagen, in denen die Frau 47 024 Mal versucht haben soll, bei dem Fernsehsender 9live an einem Glücksspiel teilzunehmen. Pro Anruf wurden 49 Cent abgerechnet.

Zwar wird der Preis auf den Programmen stets eingeblendet, doch Frau F. hält die Anzahl der Gespräche für viel zu hoch. Sie habe zwar gelegentlich ihr Glück versucht, aber aufgrund einer Knochenerkrankung sei sie auf den Rollstuhl angewiesen und an manchen Tagen könne sie ihre Hände gar nicht bewegen.

Auch sei ihr Fernsehgerät in dem auf der Rechnung genannten Zeitraum für eine Woche zur Reparatur gewesen. Sie ist sich sicher, dass es ein Irrtum oder eine Fehlschaltung gewesen sein muss. Die Telekom teilte ihr allerdings mit, dass ein technisches Versehen bei der Erfassung der Gebühren ausgeschlossen sei. Das bekam Frau F. auch schriftlich. Auch die Verbraucherzentrale sah keine Chance und riet der verzweifelten Frau, die Rechnung in Raten zu bezahlen.

Durch einen Zufall geriet die Rentnerin an einen Anwalt, der ihren Fall übernahm. Wolfgang Thoms fand es nicht in Ordnung, dass mit der Unerfahrenheit der Verbraucher ein Geschäft gemacht würde. Außerdem sei die Telekom in diesem Fall kein wertneutraler Dienstleister gewesen, der einfach Verbindungen vermittelt hätte, sondern kassiere einen Anteil der entstandenen Kosten, der weit über den tatsächlichen Wert der Verbindungen hinausgehen würde.

Gericht: Verbindungsnachweise belegen korrekte Abrechnung

Doch das Berliner Landgericht, vor dem der Fall schließlich verhandelt wurde, sah das anders: Es entschied in erster Instanz, dass die Invalidenrentnerin zahlen muss. Ausschlaggebend für den Richter waren die von der Telekom vorgelegten Verbindungsnachweise. Diese legten nahe, dass die Abrechnung korrekt erfolgt sei. Das Argument des Anwalts, der hinterfragte, ob die Telekom bei derartigen Glücksspielen, bei denen sich Leute um Haus und Hof bringen könnten, überhaupt Geld verdienen dürften, ließ das Gericht außen vor.

Thoms will sich vor der zweiten Instanz auf diese Frage konzentrieren, die bisher noch nie von einem höheren Gericht entschieden worden sei. Er bezieht sich dabei auf § 762 BGB, nach dem Nebengeschäfte zur Erfüllung einer Spielschuld nicht zu einer Zahlungspflicht des Teilnehmer führen. Nach Ansicht des Anwaltes betreibt die Telekom jedoch ein solches Nebengeschäft, in dem sie an jedem einzelnen Anruf verdient.

Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Sender diese Einnahmequelle entdeckt haben, dürften die Anzahl von Telefonkunden, die derartige Rechnungen erhalten, ebenfalls immer weiter ansteigen. Sicherlich fallen nicht immer so extreme Beträge an, doch stellt sich die Frage, ob die Telefondienstleister es so leicht haben dürfen, gerade Jugendlichen oder älteren Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Interesse der Telekomunternehmen an solchen Sendeformaten ist jedenfalls lebhaft. Wie berichtet kaufen die Telefondienstleister mittlerweile Sendeflächen bei den Programmanbietern, um sie mit eigenen Formaten füllen - bei denen dann die Kasse klingeln soll.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: 9Live am Ende!!!!!!!! SoloSeven 04.05.11 21:34
9Live am Ende!!!!!!!! Telly 04.05.11 20:11
RE: BITTE RECHNEN !!! €23.000 ??? tichy 08.11.04 01:22
RE: bericht zu 9live spunk_ 07.11.04 11:45
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