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SMS-Gebühren dürfen nicht im Nachhinein berechnet werden

17.10.2004
10:51

Entscheidend ist der Wortlaut der AGB

Hat ein Mobilfunkkunde jeden Monat vertragsgemäß seine Handyrechnung bezahlt, muss er nachträglich eingeforderte SMS-Kosten nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Dachau in einem Urteil (AZ: 3 C 1275/03) entschieden, das jetzt veröffentlicht wurde. Laut einem Berichts des Handelsblatts hatte in dem Urteilsfall ein nicht genanntes Mobilfunkunternehmen einem Kunden für angeblich erbrachte SMS-Leistungen insgesamt 235,22 Euro nachträglich berechnen wollen. Die verspätete Berechnung entschuldigte das Unternehmen den Angaben zufolge mit "technischen Problemen".

Der Kunde hatte allerdings bereits zuvor Rechnungen für die betroffenen Zeiträume erhalten und bezahlt. Da sich das klagende Unternehmen weder in seinen AGB noch auf den Monatsrechnungen etwaige Nachforderungen vorbehalten hatte, sei bei den Kunden ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden, begründeten die Dachauer Richter ihre Entscheidung. Ein entsprechender Hinweis der Telefongesellschaft an ihre Kunden per Kurzmitteilung, dass trotz der monatlichen Abrechnung weitere Kosten im Nachhinein abgerechnet werden können, reiche dagegen nicht aus.

Ähnlich hatte bereits das AG Kamen in einem früheren Fall aus dem Jahr 2000 entschieden: Auch dort erlaubten die Bestimmungen in den AGB keine nachträgliche Berechnung von SMS-Gebühren. Unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen dann keine etwaigen Nachforderungsansprüche für SMS-Gebühren mehr, da sie verwirkt sind.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
o2active Telly 18.10.04 13:46
RE: Welches Netz war das? dandy85 17.10.04 17:44
Welches Netz war das? vendril 17.10.04 17:38
Sehr richtig Andre B. 17.10.04 11:18
  

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