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TK-Abgaben: "Freibrief zur Selbstbedienung"

15.10.2004
11:39

BREKO: Regulierungsbehörde soll nicht über TK-Abgaben bestimmen dürfen

Im Zuge der Neugestaltung der Ausführungsbestimmungen zum neuen TKG stößt die Übertragungsverordnung auf heftigen Protest der TK-Unternehmen. In ihr werde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ermächtigt, selber Verordnungen über die TK-Abgaben zu erlassen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO). Neben Gebühren und Auslagen solle der Regulierer dann auch die Höhe des Telekommunikationsbeitrages und später auch die Abgaben zur Frequenznutzung selbst bestimmen dürfen. Es sei lediglich das Einvernehmen des Finanzministeriums erforderlich.

Der BREKO äußert erhebliche Bedenken gegen die damit verbundene Preisgabe des Grundsatzes der Trennung von Verordnungsgeber und ausführender Behörde. "Wir sehen das als Freibrief zur Selbstbedienung an", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann den Referenten-Entwurf. "Mit der Übertragung der Zuständigkeit wird nur das Ob geregelt, nicht jedoch das Wie - besser gesagt das Wieviel. In Zeiten leerer Haushaltskassen ist eine detaillierte Angemessenheitsprüfung durch den Finanzminister kaum zu erwarten."

Gegen die Einführung des sogenannten TK-Beitrages (§144 TKG), also die Umlegung "sämtlicher Kosten für Maßnahmen zur Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf die Marktteilnehmer", hatte sich die Wirtschaft bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Mit der Festsetzung der Höhe durch diejenige Behörde, der dieser Betrag zu Gute kommen wird, ist eine neutrale Entscheidung nach Ansicht des BREKO nicht mehr gewährleistet.

Zukünftige Belastungen für Unternehmen nicht vorhersehbar

Die inhaltliche und systematische Neugestaltung des Abgabenrechts im neuen TKG macht zudem die Einschätzung künftiger Beiträge für TK-Unternehmen unmöglich. "Für unsere überwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen sind diese Unsicherheiten wirtschaftlich nicht hinnehmbar", erklärt Lüddemann weiter, "bereits jetzt müssen ausreichende Rückstellungen gebildet werden, um nachträgliche Forderungen erfüllen zu können. Diese Finanzmittel fehlen für den Ausbau der Infrastruktur und die Entwicklung neuer Dienste für unsere Kunden."

Der Verband der City- und Regiocarrier fordert daher in seiner heutigen Stellungnahme die Rücknahme der Verordnungspläne und die Rückkehr zur "bewährten Zuständigkeitsregelung mit Verordnungskompetenz und Fachaufsicht beim Wirtschaftsministerium." Es handele sich lediglich um eine Kann-Bestimmung, das BMWA sei keineswegs verpflichtet, so Lüddemann abschließend. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsminister dieses ordnungspolitisch so wichtige Instrument der Abgabenregelung an die nachgeordnete Behörde delegiert. Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen nach unserer Überzeugung auch weiterhin in den Händen des Ministeriums liegen."

 
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