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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Österreich: "Verfall von Prepaid-Guthaben ist sittenwidrig"13.10.2004
14:56 Oberster Gerichtshof im Nachbarland verbietet Vertragsbestimmungen
So sehen es auch die Vertragsbestimmungen der
Mobilfunkprovider in Deutschland vor: Das Guthaben
von Prepaid-Karten verfällt innerhalb eines
Zeitraums, wenn das Konto nicht rechtzeitig wieder aufgeladen wird. Im
Nachbarland Österreich hat jetzt der Oberste Gerichtshof den Verfall von
Guthaben und Rufnummer bei Prepaid-Handys für unrechtmäßig erklärt
(OGH-Urteil 4 Ob 112/04f). Die entsprechenden
Vertragsbestimmungen beurteilte das Gericht als "sittenwidrig und unwirksam".
Diese Vertragsbestimmungen dürften nicht weiter angewendet werden. Der
österreichische
Konsumentenschutzminister
Herbert Haupt bezeichnete das Urteil als "bahnbrechend". "Mit diesem
gewonnenen Prozess werden wir eine weitere Kostenfalle im österreichischen
Mobilfunkwesen tilgen." Haupt will nun auch gegen andere
Mobilfunkprovider in Österreich vorgehen.
Ausgangspunkt des Prozesses war ein Streit der Verbraucherschützer mit dem Mobilfunkanbieter tele.ring. Bei diesem Unternehmen lautet der entsprechende Vertragspassus: "Laden Sie Ihr Konto rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer (ein Jahr plus 3 Monate) auf, sonst verlieren Sie Ihre Rufnummer und das restliche Guthaben!" Die Guthaben-Karten können mit 20 bzw. 35 Euro wieder aufgeladen werden. Geschieht das nicht innerhalb eines Jahres nach Aktivierung des Guthabens, ist der Kunde noch für drei Monate erreichbar, kann selber aber keine Anrufe mehr tätigen, ohne neues Guthaben aufzuladen. Nach drei Monaten ohne erneute Aufladung verfallen Guthaben und Rufnummer. tele.ring: Auch ohne Guthaben verursachen die Kunden KostenDas Unternehmen rechtfertigte diese Praxis damit, dass dadurch Kosten verursachende Leistungen abgedeckt würden, die auch dann erbracht werden, wenn der Kunde selbst nicht aktiv telefoniert. Dazu gehörten das Freihalten der Nummer, die Verwaltung aller Anrufe und SMS auf dieser Nummer und das Bereitstellen einer Mailbox. Diese Argumente konnten den OGH jedoch nicht überzeugen: Die erwähnten Leistungen würden nämlich gleichermaßen auch für jene Kunden erbracht werden, die durch Aktivtelefonate ihr Guthaben verbrauchen. Diese Kunden müssen allerdings für die typischerweise durch Grundgebühren abgedeckten Leistungen, deren Entgelt in die Aktivgesprächsgebühren eingerechnet wurde, nicht im gleichen Ausmaß bezahlen wie die vom Guthabenverfall betroffenen Kunden. Erst im vergangenen Monat hatte tele.ring mit dem Tarif Twist 15 den nach eigenen Angaben "billigsten Wertkartentarif in Österreich" eingeführt. Dabei telefonieren die Nutzer für 15 Cent in alle nationalen Netze - ohne Grund- und Aktivierungspauschale. Dazu muss das Handy aber mit mindestens 20 Euro aufgeladen sein. Der günstige Minutenpreis gilt allerdings zunächst nur 31 Tage. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine weitere Aufladung von mindestens 20 Euro, telefoniert der Kunde bis zur nächsten Aufladung für 30 Cent pro Minute. Anzeige:
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