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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
RegTP leitet Verfahren gegen Drillisch und Alphatel ein10.10.2004
11:39 Unklar, ob Gebühren auch nachträglich erstattet werden müssen
Wer seine Rufnummer im Mobilfunk von einem
Anbieter zum anderen
mitnehmen will,
muss dafür in der Regel 25 Euro bezahlen - nicht so bei
Drillisch-Alphatel.
Hier wurden bislang satte 100 Euro plus Mehrwertsteuer also
116 Euro pro portierter Rufnummer berechnet.
Da werden vor allem Geschäftskunden etwa mit zusätzlicher Fax- und Datenrufnummer stutzig und überlegen sich den Wechsel zu einem anderen Anbieter voraussichtlich zweimal. In der Tat hatte die hohe Wechselgebühr manchen Drillisch-Alphatel-Kunden zur Aufgabe seiner bisher genutzten Rufnummer oder gar zum Verzicht auf eine Kündigung bewegt, z. B. wenn die Rufnummer wichtig ist und auf Autos, Briefpapier oder in der Werbung etwa zum Kundendienst bekannt gegeben wurde. Auf Anfrage seiner Kunden und auch von teltarif.de hatte Drillisch-Alphatel den hohen Portierungspreis immer mit den hohen eigenen Kosten begründet. Kunde nicht bekannt - unauffällig intern portiert?Drillisch-Kunden, die ihre Rufnummer dennoch portieren wollten, erhielten eine Ablehnung, da der Serviceprovider Drillisch einige Kunden "intern" längst zur Tochter Alphatel portiert hatte und somit den Portierungsantrag des neuen Netzes mit der Begründung ablehnte, dass es diesen Kunden bei Drillisch nicht mehr gebe. Aufgefallen war dies erst, als die Umstellung mehrerer Karten eines Großunternehmens stecken blieb und sich ein beratender Fachhändler "tief in die Materie" hineinkniete. Am 29. September 2004 hat nun die Beschlusskammer 3 der Regulierungsgbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein Verfahren der "nachträglichen Entgeltregulierung" gegen die Alphatel GmbH (Aktenzeichen BK3c-04/018) und die Drillisch Telecom AG (Aktenzeichen BK3c-04/025) eröffnet. Weil Alphatel zum Drillisch-Konzern gehört, werden die Verfahren nun verbunden unter dem einheitlichen Aktenzeichen BK3c-04/018 geführt. Man darf gespannt sein, ob Kunden, die bereits die hohen Wechselgebühren bezahlt haben, später ihre Mehrkosten erstattet bekommen werden oder ob eine Entscheidung der Regulierungsbehörde nur für solche Kunden gilt, die sich beschwert und unter Vorbehalt bezahlt haben oder nur für Kunden, die nach einem Beschluss der RegTP ihre Rufnummer von Drillisch/Alphatel zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchten. Anzeige:
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