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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Telekom muss weiter ISDN-Anschlüsse liefern21.09.2004
18:40 Landgericht hebt Liefersperre an Wettbewerber per Verfügung auf
Die Deutsche Telekom muss weiterhin ihre
ISDN-Anschlüsse an die
Wettbewerber liefern.
Das hat eine einstweilige Verfügung des
Landgerichts Bonn
bestimmt. Damit ist die Telekom verpflichtet, bis zu einer Klärung des
Streits seine erst kürzlich verhängte Liefersperre
für die kompletten Telefonanschlüsse wieder aufzuheben. Gegen den Lieferstopp
hatten einige Unternehmen, die sich in der Initiative europäischer
Netzbetreiber (IEN) zusammengeschlossen haben, darunter
BT (Germany) und
Colt Telecom, protestiert. "Trotz intensiver
Verhandlungsbemühungen konnten wir uns nicht mit der Telekom einigen. Da
viele unserer Kunden nun schon lange auf ihren Anschluss warten, mussten
wir jetzt vor Gericht gehen", sagte dazu Colt-Pressesprecherin Sabine
Grözinger. Bis zur juristischen Klärung des Streites muss die Telekom
jetzt BT und Colt wieder mit den Anschlüssen versorgen. Auch der größte
Telekom-Rivale Arcor prüft nach Informationen der
Financial Times Deutschland, gegen den
Lieferstopp Rechtsmittel einzulegen.
Resale oder nicht - das ist die FrageIm Mittelpunkt des Streits steht die Weitergabe von Telekom-Telefonanschlüssen an Dritte durch die Wettbewerber. Der ehemalige Monopolist hatte die Bereitstellung der ISDN-Anschlüsse an die Unternehmen gestoppt, weil diese nach Auffassung der Telekom gegen die rechtlichen Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstießen. Der Bonner Konzern sieht es als Missbrauch, dass die Wettbewerber ein Produkt, das eigentlich für Endkunden bestimmt sei, einkaufen und vermarkten. Deshalb wollte sie den Konkurrenten ein neues Angebot für den Wiederverkauf von Endkundenanschlüssen vorlegen, bei dem es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Bündelprodukt aus Telefonanschluss und Gesprächskapazitäten handeln sollte - so wie es das aktuelle TKG gestattet: Unter anderem schreibt es vor, dass bis zum Jahr 2008 nur gebündeltes Resale möglich ist. Für die Beschwerdeführer handelt es sich bei der bisherigen Vorgehensweise nicht um Resale, das gegen das neue TKG verstößt. Die eingekauften Anschlüsse seien schließlich kein Vorleistungsprodukt, sondern ein Endkundenprodukt, argumentiert beispielsweise die Colt-Pressestelle. Darüber hinaus erhalte Colt beim Kauf der Anschlüsse von der Telekom keine Großhandelskonditionen, wie es normalerweise beim Resale üblich sei. Für die Wettbewerber würde die Vermarktung eines Bündelprodukts der Telekom höhere Kosten bedeuten. Eine Alternative für die Anbieter wäre eine Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und das Bereitstellen eigener Telefonanschlüsse. Jedoch ist für viele Unternehmen eine solche Investition in eigene Infrastruktur nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wollen sie weiterhin die Telefonanschlüsse der Telekom zu marktgerechten Konditionen an die Endkunden weiterverkaufen. Der Lieferstopp der Telekom gefährde deshalb ihr Geschäftsmodell, monierten die IEN-Unternehmen. Anzeige:
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