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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Neuer Service bei der Telefonauskunft20.07.2004
00:32 Suche nach Name und Adresse auch über Rufnummer möglich
Wer sich in Eile lediglich eine Rufnummer notiert hat und nicht mehr weiß, ob sich ein Freund oder eine Firma hinter der anonymen Zahlenreihe verbirgt, kann sich künftig mit Hilfe der Nummer auf die Suche nach dem passenden Telefonteilnehmer machen.
Das neue Telekommunikationsgesetz, das am 26. Juni in Kraft getreten ist, erlaubt die so genannte Invers- oder auch Rückwärtssuche. Das bedeutet, Auskunftsdienste dürfen künftig über die Telefonnummer Name und Adresse von Teilnehmern rückverfolgen und diese Daten an fahndende Kunden weitergeben. "Doch die Inverssuche ist nur dann erlaubt, wenn der gesuchte Teilnehmer im Telefonbuch oder einem elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen und darauf hingewiesen worden ist, dass er gegen das Aufspüren über die Rufnummer Widerspruch einlegen kann", erklärt die Verbraucherzentrale NRW und gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regeln, die Telekommunikationsanbieter beachten müssen, wenn sie den neuen Auskunftsservice anbieten:
Hilfestellung und Informationen zum neuen Service der Telefonauskunft bietet die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW - für 1,86 Euro pro Minute aus dem Deutschen Festnetz - montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0190) 89 79 69. Gordon Hölsken
Anzeige:
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