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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Verbraucherzentrale rät Telefonkunden zu Widerspruch20.07.2004
13:40 Inverssuche bei der Telefonauskunft kann für eigene Daten gesperrt werden
Verbraucherschützer sehen die künftigen Regeln zur Telefonauskunft kritisch
und raten Inhabern von Anschlüssen zur Wachsamkeit. Nach dem neuen
Telekommunikationsgesetz können Name und Anschrift
eines Telefonkunden künftig auch dann bei der Auskunft erfragt werden, wenn
nur eine Rufnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der
Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Die
Verbraucherzentrale rät deshalb
allen Telefonkunden, die Frage des Widerspruchs zu prüfen.
Derzeit erhalten Telekom-Kunden mit ihrer Telefonrechnung einen Hinweis zu der rechtlichen Neuerung, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Sofern die Kunden nicht widersprechen, greifen nach vier Wochen die neuen Regeln. "Ein Widerspruch ist ratsam", sagte die Juristin der Verbraucherzentrale, Gabriele Emmrich. Aus Sicht des Datenschutzes sei es sinnvoll, jede zusätzliche Datenweitergabe zu verhindern. Auch nach den vier Wochen kann die Weitergabe weiterhin gesperrt werden. Die T-Com hat dafür eine Telefon- und eine Fax-Hotline geschaltet.
Ratsuchende können sich montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr
an alle Beratungsstellen oder an das Verbrauchertelefon unter der Telefonnummer
dpa / Björn Brodersen
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