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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
mobilcom darf 7 Monate keinen Onlineshop anbieten (aktualisiert)14.07.2004
15:19 EU-Kommission billigt Beihilfe für mobilcom unter Auflagen
Die EU-Kommission hat die staatlichen Beihilfen für den deutschen
Mobilfunkanbieter mobilcom unter Auflagen genehmigt. mobilcom darf demnach für einen Zeitraum von sieben Monaten keine Online-Abschlüsse für Mobilfunkverträge im Internet einwerben, entschied die Behörde heute in Brüssel. Der Direktvertrieb über das Internet stelle einen zunehmend wichtigen
Vertriebskanal dar. Mit der Sperre solle der wettbewerbsverzerrende Charakter der damaligen Beihilfe ausgeglichen werden, der mobilcom gegenüber Wettbewerbern
einen Vorteil verschafft habe.
mobilcom war im Zusammenhang mit hohen Investitionen in die UMTS-Lizenzen und einer aggressiven Expansionsstrategie in eine schwere Krise geraten. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein griffen dem Unternehmen deshalb im Herbst 2002 unter die Arme und sicherten mit Staatsbürgschaften einen Kredit über 138,3 Millionen Euro für das Telefonunternehmen in Büdelsdorf ab. Als Beihilfe rechnete die EU-Kommission davon 112 Millionen Euro an. Die Kommission monierte, dass mobilcom diese Unterstützung nicht nur zur Neustrukturierung genutzt habe, sondern auch für die Einführung einer neuen Marketingstragie für profitablere Kundengruppen. Die Unterstützung hatte nach Einschätzung der Brüsseler Wettbewerbshüter deshalb einen besonders wettbewerbsverzerrenden Effekt auf die damaligen Mitbewerber von mobilcom, weil auch diese angesichts des gesättigten deutschen Mobilfunkmarkts ihre Geschäftsstrategie neu ausrichten mussten. mobilcom Stellungnahme: "Auflagen rechtlich nicht haltbar""Die Entscheidung ist nach unserer Überzeugung rechtlich nicht haltbar", erklärte Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG in einer Presseerklärung. Er halte es unternehmerisch für widersinnig, einerseits die Bürgschaft als Beihilfe zu genehmigen und andererseits die Fortsetzung des Wiederaufstiegs des Unternehmens zu behindern. Das Unternehmen habe aus eigener Kraft innerhalb eines Jahres die Ertragswende erreicht und die Kredite zurückgeführt. "Wir haben die Verfügung aus Brüssel noch nicht erhalten", sagte Grenz in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. mobilcom habe nur durch Medienberichte von dieser Entscheidung erfahren. Allerdings kündigte er an, gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen zu wollen. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, müsse auch der Shop nicht abgeschaltet werden. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, so träfe dieses mobilcom hart. Dennoch stufte Grenz den Anteil der Online-Neukundenwerbung auf "unter fünf Prozent" ein. "Es tut weh", sagte er, jedoch seien andere Vertriebskanäle wie etwa die der Ladenlokale wichtiger. Marie-Anne Winter / Thorsten Neuhetzki mit Material von AFP
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