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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Registrierung für Dialer wird kostenpflichtig30.06.2004
17:19 RegTP erhält mehr Befugnisse
Mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) kommen auf die Betreiber von Einwahlprogrammen höhere Kosten zu.
Die Bearbeitung von Dialer-Registrierungsanträgen
bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) ist neuerdings
kostenpflichtig, wie das Internetportal
www.dialerschutz.de berichtet.
Seit August 2003 müssen Dialer-Programme in Deutschland dem Gesetz nach bei der Regulierungsbehörde registriert werden, damit sie eingesetzt werden dürfen. Dies hatte eine regelrechte Antragsflug zur Folge. Allein bis Ende April 2004 gingen bei der Behörde 1 400 Registrierungsanträge für rund 3,5 Millionen Einwählprogramme ein. Davon wurden knapp 968 000 auch tatsächlich registriert. Hiervon wiederum bekamen 430 000 Dialer die Registrierung wieder aberkannt, weil sie sich nicht rechtskonform verhielten. Auf den Verwaltungskosten blieb bislang aber die RegTP sitzen. Das nach langem Hin und Her zustande gekommene TKG legt nun fest, dass die Regulierungsbehörde künftig für die Bearbeitung von Registrierunganträgen von Dialern Gebühren sowie die Kosten für Auslagen erheben darf. Wie hoch diese sein werden, ist noch nicht geklärt. Allerdings besagt das Gesetz, dass die Gebührensätze so zu bemessen sind, "dass die mit den Amtshandlungen verbundenen Kosten gedeckt sind". Die Entscheidung hierüber wird das Bundeswirtschaftsministerium in absehbarer Zeit gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium treffen. Je nachdem, wie hoch die Kosten für die Betreiber ausfallen, könnte die neue Regelung für Verbraucher positive Auswirkungen haben. Unseriöse Dialer dürften sich hierdurch seltener auf gut Glück registrieren lassen, wenn Entzug und notwendige Neuregistrierung für die Betreiber spürbare finanzielle Folgen haben. Regulierer mit mehr Befugnissen - Wahl bei Speicherung der NummerMehr Verbraucherschutz im Bereich der Dialer und Mehrwertdienste hat www.dialerschutz.de zufolge auch in anderer Form Einzug ins neue TKG gehalten. So wird der Kundenschutz präzisiert und ist nun ausdrücklich Gesetzeszweck. Überwacht wird dieser von der Regulierungsbehörde, die dafür mehr und eindeutigere Befugnisse erhält. Im Bereich der Rufnummernspeicherung hat sich ebenfalls etwas getan. Früher hatten Opfer von unseriösen Mehrwertdiensten oft das Problem, den Diensteanbieter der (ungewollt) gewählten 0190- oder 0900-Nummer in Erfahrung zu bringen, weil die Netzbetreiber die Nummern nur gekürzt speicherten. Künftig müssen Telefonkunden laut TKG ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie die Wahl haben zwischen vollständiger Speicherung oder verkürzter Speicherung der angewählten Rufnummern. Macht ein Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, ist die Zielnummer ungekürzt zu speichern – bis zu sechs Monate lang. Anzeige:
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