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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Trotz BGH-Urteil: Verbraucher sind gegen Spam oft wehrlos20.04.2004
17:21 Urteil der Karlsruher Richter gegen unerwünschte Werbe-E-Mails nützt Privatpersonen wenig
Von Spam betroffene Verbraucher haben weiterhin nur beschränkte Möglichkeiten,
um effektiv gegen die Absender unerwünschter Werbe-E-Mails vorzugehen. Das gestern
veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) in Karlsruhe
ändere daran zunächst nichts, so Patrick von Braunmühl vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) in Berlin.
Das BGH hatte der Klage eines Internet-Dienstleisters
stattgegeben, der gegen die per E-Mail versandte Werbepost
eines Konkurrenten geklagt hatte. Die Zusendung unerwünschter Spam-Mails ist demnach
wettbewerbswidrig und verstößt gegen die guten Sitten.
Verbraucher haben von Braunmühl zufolge zwar schon seit längerem die Möglichkeit, gerichtlich gegen Spam-Versender vorzugehen. Praktisch werden die Kläger dabei jedoch vor erhebliche Probleme gestellt: "Häufig werden die Absender der Werbe-Mails gefälscht", erklärt der Experte. Den Weg der Spam-Mails zurückzuverfolgen, sei dadurch oft unmöglich. Hinzu komme, dass rund 50 Prozent der Versender in den USA und anderswo im Ausland sitzen. Hier fehle es an internationalen Abkommen, die es möglich machen, gegen die Spammer vorzugehen. Ein weiteres Problem sei, dass in Deutschland derzeit nur Unterlassungsklagen gegen Spammer möglich sind, so von Braunmühl. "Bis ein Betroffener klagt, können die munter weiter ihre Mails verschicken." Von Spam betroffene Privatpersonen, die sich scheuen, selbst eine Klage einzureichen, können alternativ dazu eine Verbraucherzentrale informieren, die ihrerseits eine so genannte Verbandsklage anstrengt. Unabhängig davon rät von Braunmühl Internetnutzern, einen so genannten Spamfilter zu verwenden. Allerdings bestehe dabei die Gefahr, dass die Software nicht nur unerwünschte, sondern auch erwartete Mails aussortiert. dpa / Björn Brodersen
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