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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Spam und Telefonwerbung in Deutschland verboten05.04.2004
16:28 Werbe-Anrufe und -Mails künftig nur mit vorheriger Einwilligung gestattet
Der Bundestag hat mit seiner rot-grünen Mehrheit die Neuregelung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Damit ist nicht
nur das Aus für Sommer- und Winterschlussverkauf besiegelt, auch Telefonwerbung
ist künftig nur noch eingeschränkt erlaubt. Werbe-Anrufe zuhause sind künftig etwa nur noch
dann zulässig, wenn der Adressat im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung vorher eingewilligt hat. Auch
so genannte Spam-Mails sind durch die Novelle des UWG nur noch
dann erlaubt, wenn sie mit vorheriger Zustimmung des Empfängers verschickt werden. Eigentlich hätte
dieses Verbot schon zum 31. Oktober vergangenen Jahres
in nationales Recht umgesetzt werden sollen.
Opposition: Verbot von Telefonwerbung "mittelstandsfeindlich"Die Reaktionen auf die Novellierung des Gesetzes sind zweigeteilt. Die Regierung sieht durch die neuen Vorschriften die Verbraucher stärker als bisher vor unerwünschter und irreführender Werbung geschützt. Schließlich droht den Unternehmen bei Zuwiderhandlung gegen das Verbot eine Abschöpfung der erzielten Gewinne. Verbraucher sollen durch die Maßnahmen davor geschützt werden, zu jeder Tageszeit mit Anrufen belästigt zu werden. Die Opposition hingegen nannte die Regelung mittelstandsfeindlich. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion kritisierte: "Was in Europa fast überall erlaubt ist, bleibt in Deutschland verboten." CDU/CSU und FDP befürchten, dass durch die Novelle Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen entstehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wies Forderungen zurück, Telefonwerbung nur dann zu untersagen, wenn die Angerufenen sich ausdrücklich gegen einen solchen Kontakt ausgesprochen haben. Der Schutz der Privatsphäre müsse Vorrang haben vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige, betonte die Ministerin. Das beschlossene Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, kann also nicht vom CDU/CSU-dominierten Bundesrat blockiert werden. Es wird voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Thomas Wischniewski mit Material von dpa
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