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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 14.02.2012 

Regulierungsbehörde erzielt Teilerfolg gegen die Telekom

22.01.2004
09:23

Gericht stärkt aber Telekom-Position für Preisverhandlungen

Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern einen unmittelbaren Zugang zu den Hausanschlüssen der Telefonkunden gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Gleichzeitig stärkten die obersten Verwaltungsrichter aber die Position der Telekom für die Preisverhandlungen und gaben Klagen des Telefonriesen gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilweise statt.

Die Verträge der Telekom für den Zugang der Konkurrenz zu den Teilnehmer-Anschlüssen sahen früher vor, dass das Unternehmen den Zugang erst gewähren muss, wenn die RegTP den geforderten Preis genehmigt hat. Dies hatte die Behörde beanstandet. Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Klausel "den Anspruch der Wettbewerber auf Netzzugang ungerechtfertigt und missbräuchlich einschränkt".

Inzwischen hat die Telekom ihre Verträge so geändert, dass sie die Anschlüsse unmittelbar ab Vertragsabschluss bereitstellt, und der Wettbewerber nach der Preisgenehmigung durch die Regulierungsbehörde dann rückwirkend zahlt. Dadurch ist ein unmittelbarer Zugang der Konkurrenz zu den Hausanschlüssen gewährleistet, gleichzeitig sichert sich aber die Telekom das volle Entgelt zu dem letztendlich genehmigten Preis. Auch diese Klausel wurde von der Regulierungsbehörde beanstandet, vom Bundesverwaltungsgericht nun aber bestätigt: Sie stehe voll im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz.

 
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Betreff Autor Datum
RE: Was heißt das für die Praxis? HolgerNRW 02.02.04 11:41
Was heißt das für die Praxis? vendril 22.01.04 09:37
  

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