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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 23.05.2013 |
Telekom scheitert mit Klage gegen AugustaKom04.11.2003
12:47 BGH billigt Kopplungsangebote für Strom und Telefon
Von dpa / Hayo Lücke
Günstige Kopplungsangebote für Strom und Telefonanschlüsse verstoßen nicht gegen
das Kartellrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Dies
Karlsruher Richter wiesen damit eine Klage der Deutschen Telekom
gegen AugustaKom ab. Der Regionalanbieter hatte zusammen
mit einzelnen Stadtwerken den Strombezug sowie einen Telefon- und Internet-Anschluss
zu einem einheitlichen monatlichen Grundpreis von 44 Mark (22,50 Euro)
angeboten. Die Telekom sah darin den Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung.
Der BGH-Kartellsenat räumte zwar eine marktbeherrschende Stellung der beklagten Stadtwerke ein, die in ihrem Versorgungsgebiet 96 Prozent der Endabnehmer mit Strom beliefern. Ein Missbrauch dieser Position liege aber nicht vor, urteilten die Richter. Schließlich könnten die Kunden ja frei wählen, "ob sie wie bisher nur Strom von den Stadtwerken beziehen oder einen Vertrag über den Bezug von Strom und Telefon zu einem gemeinsamen Grundpreis schließen wollten". Ein solches Angebot wäre laut Urteil nur dann bedenklich, "wenn durch eine Sogwirkung des Angebots der Marktzutritt für Wettbewerber auf dem Markt der Telefondienstleistungen verhindert oder beschränkt würde. Dafür bestanden jedoch keine Anhaltspunkte." Bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die Klage abgewiesen. (Az: KZR 16/02) Meinungen und Erfahrungen der Community:
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