Der angeschlagene Mobilfunkhändler
Faircom
hat gestern eine E-Mail an seine Kunden versendet, in der er
sich für verspätete Grundgebührerstattungen entschuldigt.
Weiterhin erläutert Geschäftsführer Roloff in dem Schreiben,
dass man der Firma "Premiere" eine fünfstellige Zahl an Neukunden
vermittelt habe, diese jedoch bisher die Provisionen nicht
bezahlt habe. Dadurch seien Provisionsansprüche in Millionenhöhe
offen. Auch andere ehemalige Geschäftspartner schuldeten
Faircom Geld.
Faircom verspricht aber in der E-Mail, sich darum zu bemühen,
die offenen Forderungen baldmöglichst einzutreiben, um dann die
Zahlungen wieder aufzunehmen. Um Luft zu bekommen, bittet Faircom
die Kunden, ihre Forderungen bis Ende des Jahres zu stunden.
Andernfalls könnte Faircom gezwungen sein, Insolvenz anzumelden,
was für den Kunden bedeuten würde, dass er sein Geld nicht mehr bekäme.
Endlich Klartext

Schön ist, dass Faircom damit seit etlichen Monaten zum ersten Mal
wieder Klartext redet, und den wahren Grund der Zahlungsschwierigkeiten
benennt. Das bisher vorgebrachte Argument der "Inkonsistenzen in der
Datenbank" dürfte damit vom Tisch sein. Wirklich glaubhaft waren diese
Inkonsistenzen sowieso nie gewesen, sie wirkten eher wie eine
Ausrede.
Dem Kunden, der auf sein Geld wartet, wird mit dieser neuen
Offenheit aber nicht geholfen. Er wird voraussichtlich weiter
warten müssen, egal, ob er die Stundung anerkennt oder nicht.
Nur solche Kunden, die das Warten satt waren, und den gerichtlichen
Weg gegangen sind, haben in den letzten Wochen tatsächlich Zahlungen
von Faircom erstritten. Akzeptieren nun
viele Kunden die Stundung, oder halten sie einfach still, verbessert
sich damit die Situation für diejenigen, die erst vor kurzem mit dem
Mahnverfahren begonnen haben.
Insolvenzverfahren

Fairer als die zuvor geschilderte Situation wäre das gesetzliche
Insolvenzverfahren, bei dem alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Anders als Faircom behauptet, würde ein solches Verfahren auch nicht
automatisch bewirken, dass die Kunden ihre Forderungen in den Wind
schreiben können. Vielmehr muss der Insolvenzverwalter laufende
Gerichtsverfahren bewerten, und bei Aussicht auf Erfolg diese auch
zu Ende führen, und das gegebenenfalls erlangte Geld dann unter den
Kunden verteilen.
Jedoch ist fraglich, ob Faircom sich vor Gericht gegen Premiere
durchsetzen kann. Faircom hat nämlich jeweils zwei Premiere-Abos an
einen Kunden vermittelt, aber dem Kunden statt den zwei zugehörigen
Digital-Receivern nur jeweils einen geliefert. Daher ist durchaus
verständlich, dass Premiere nicht die kompletten Provisionen bezahlen
will. Auch die Mobilfunkprovider und -netzbetreiber, die Provisionen
gegenüber Faircom zurück halten, berufen sich auf Vertragsverletzungen
seitens Faircom.
Weitere Informationen zu Faircom:

Zwangsvollstreckung:
- Einzelne Faircom-Kunden erhalten Geld
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kontopfändung
- Erste, versuchte Kontopfändung
Premiere-Aktion:
- Faircom: Stornierung der Koppelverträge möglich
- Weiterhin Probleme bei Faircom
- Allerlei Verzögerungen
Quam-Aktion:
- Faircom: Verbraucherzentrale zweifelt an Rückforderungsanspruch
- Faircom: "Zahlungsunwillige Kunden" müssen mit Klage rechnen
- Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion
- Quam verweist Geschäftsführer von Faircom und DLC new media des Hauses
- Quam schaltet keine weiteren Aktions-Verträge mehr frei
- Quam-Verträge mit Grundgebührerstattung und Gratis-Handy
Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre
eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten
Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer
teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!