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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Einzelne Faircom-Kunden erhalten Geld28.10.2003
17:56 Druck zahlt sich anscheinend aus
Die Firma
Faircom
kommt nicht aus den Schwierigkeiten. Viele Leser berichten, dass
sie auch die Oktober-Rate der Grundgebührenerstattung für
ihren Mobifunk-Vertrag nicht erhalten haben. Damit summiert sich
der Zahlungsrückstand nun auf sechs Monate und mehr.
Einzelne Faircom-Kunden haben jedoch zwischenzeitlich Geld erhalten. So hatte ein teltarif-Leser einen gerichtlichen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen Faircom erwirkt, und danach deren Geschäftskonto pfänden lassen. Von den sichergestellten 175,70 Euro ging der Löwenanteil jedoch nicht an den Leser, da Anwaltsgebühren, Zwangsvollstreckungskosten und Gerichtsgebühren abgezogen wurden. Der Leser bekam nur die 10,20 Euro, wegen derer er das Mahnverfahren eingeleitet hatte, und etwas Extra für Zinsen und vorgerichtliche Mahnauslagen. Ein anderer Leser hatte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Faircom gestellt, worüber wir ebenfalls berichtet hatten. In der Folge hatte der zuständige Richter einen Termin zur "Anhörung des Schuldners" angesetzt. Zu diesem Termin erschien jedoch Faircom nicht. Stattdessen schickte man einen Brief, dass die Forderung berechtigt sei, aber aufgrund von EDV-Fehlern bisher nicht bezahlt worden sei. Der Betrag solle aber umgehend angewiesen werden. Tatsächlich erhielt der Leser wenige Tage später eine Postanweisung. Das Insolvenzverfahren dürfte mit dieser Zahlung vom Tisch sein. Allerdings könnten andere Gläubiger erneut ein Verfahren starten, indem sie entsprechende Anträge stellen. Das sollten aber nur rechtserfahrene Personen tun - denn ein verlorenes Gerichtsverfahren, auch eines auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann eine Menge Geld kosten. Aber selbst im Falle eines Sieges kann es sein, dass man sein Geld nicht bekommt, weil es nichts mehr zu holen gibt. Die Tatsache, dass die Homepage von Faircom heute wie auch einige Male in der Vergangenheit nicht erreichbar ist, stimmt hier wenig hoffnungsfroh. Abwicklung bestehender VerträgeUnterdessen streiten sich viele Leser, die Mobilfunkverträge über Faircom abgeschlossen hatten, mit den zugehörigen Providern über die Stornierung des jeweiligen Mobilfunkvertrages. In vielen Fällen ist ein rückwirkendes Storno für den Kunden eine gute Lösung. Zwar kann der Kunde dann keine Grundgebührerstattungen mehr von Faircom fordern, und eventuelle Leistungen (Decoder, Handy) müssen zurückgegeben werden. Aber der Kunde muss beim Storno auch keine Grundgebühren mehr zahlen. Jedoch lassen sich die Provider nur ungern auf Stornos ein. Diese haben in den meisten Fällen bereits Provisionen für die Vermittlung eines Kunden an Faircom überwiesen, und möchten diese Kunden verständlicherweise zumindest während der Mindestlaufzeit behalten. Andererseits ist unklar, ob die rechtliche Trennung in "Mobilfunkprovider" (der die Grundgebühren kassiert) und "Vermittler" (der das jeweilige subventionierte Handy und/oder die Grundgebührerstattung liefert) im Verbraucherrecht so zulässig ist. Es könnte sich dabei auch um einen Koppelvertrag handeln, für den beide Seiten haften. Am Schluss werden auch hier die Gerichte entscheiden müssen. Weitere Informationen zu Faircom:
Zwangsvollstreckung: Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
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