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Telekom: DSL-Anbieter müssen Netznutzung zahlen

23.09.2003
09:49

RegTP genehmigt Änderung der DSL-Vorleistung


Im Mai berichteten wir bereits, dass die Deutsche Telekom die Vorleistung für DSL verändern möchte. Bisher war die Übergabe des Datenverkehrs aus ihrem Netz in das der anderen DSL-Anbieter im Pauschalpreis für die Bereitstellung des DSL-Anschlusses enthalten. Jetzt darf die Telekom einen volumenabhängigen Tarif für diese Leistung berechnen. Der Branchendienst vwd meldet, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestern bestätigt habe, dass ein entsprechender Antrag des Ex-Monopolisten genehmigt wurde.

Die Wettbewerber schließen nun eine Erhöhung der Endkundenpreise nicht mehr aus. "Die Entscheidung ist regulierungspolitisch verfehlt", sagte eine Sprecherin des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gegenüber vwd. Jetzt werde es für Unternehmen schwieriger, eigene Produkte und Dienste wie eine Internetflatrate anzubieten. Der VATM wies darauf hin, dass die Telekom der dominierende Anbieter im Bereich der DSL-Anschlüsse sei.

Die Telekom darf nun von den Wettbewerbern für die Leistung T-DSL.ZISP (ZISP bedeutet "Zuführung des Onlineverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet-Service-Betreiber mit eigener Plattform") ein nutzungabhängiges Entgelt verlangen. Für die Unternehmen, die auf diese Vorleistung angewiesen sind, bedeute das, dass sie nun mit einem höheren Aufwand rechnen müssten. Betroffen werden in erster Linie die kleineren Anbieter sein, denn mit den großen Anbietern, die über gut ausgebaute eigenen Netze verfügen, hat die Telekom zum großen Teil schon nutzungsabhängige Verträge ausgehandelt. Es sei zu erwarten, dass die Wettbewerber diese Preiserhöhung an ihre Kunden weiter reichen.

 
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RE: Die T-com musikbox 26.10.07 18:39
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre