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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Aufruf zum Zahlungsboykott gegen 0190-Betrüger doch zulässig22.09.2003
12:05 Talkline unterliegt vor dem Landgericht Köln
Wie die Verbraucherschutz-Zentrale Hamburg (vzhh) mitteilt, unterlag das Unternehmen Talkline vor Landgericht Köln mit der Klage gegen einen Boykott-Aufruf der Verbraucherzentrale. Diese hatte im Sommer 2002 im Internet einen Aufruf mit der Überschrift "Zahlungsboykott gegen 0190-Betrüger" veröffentlicht. Darin war der Zusammenhang zwischen unseriösen Anbietern von Mehrwertdiensten, beispielsweise 0190-Nummern, und den die Forderungen einziehenden Telefongesellschaften erläutert worden. Die Verbraucher wurden aufgefordert, die Zahlung zweifelhafter Beträge zu verweigern. Die in dem Internet-Beitrag nicht genannte Firma Talkline beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung und erreichte beim Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, das vorläufige Verbot der Veröffentlichung. Am 17. September 2003 entschied nun das Landgericht Köln im Hauptsacheverfahren, dass die Verbraucher-Zentrale den Text veröffentlichen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Wir freuen uns über diesen juristischen Sieg. Wichtiger noch ist aber der politische Erfolg, dass der Schutz vor dem Mehrwertdienste-Betrug nun Eingang in ein Gesetz gefunden hat - auch wenn der gesetzliche Schutz noch nicht perfekt ist. Geholfen haben uns viele Verbraucher, die uns durch Zuspruch und Spenden in Höhe von bisher 1.343 Euro den langen Atem ermöglicht haben. Wir werden durchhalten, auch wenn Talkline in die Berufung gehen sollte", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucher-Zentrale Hamburg. Der Streitwert für das erste Verfahren beträgt 200 000, für das zweite Verfahren 150 000 Euro. Daraus ergibt sich für die Verbraucherzentrale ein erhebliches Prozesskostenrisiko. Sie bittet daher um weitere Unterstützung durch Spenden. Anzeige:
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