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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
debitel setzt sich vor Gericht gegen O2 durch26.01.2003
10:39 Jahrelanger Rechtstreit beendetIm Detail bestätigt das Landgericht München I die Resaleverpflichtung von O2 gemäß § 4 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festgelegt, zu denen O2 mit debitel zusammenarbeiten muss: Diese müssen dem Urteil zufolge in erster Linie "marktüblich" sein, "mindestens jedoch den Konditionen entsprechen, die O2 ihrem eigenen Vertrieb einräumt". Mit dem Urteil findet ein jahrelanger Rechtsreit sein vorläufiges Ende. Debitel hatte erstmals im Juni 1999 versucht für O2, damals noch VIAG Interkom, als Serviceprovider tätig zu werden. xdial.de
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