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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 12.03.2010 |
Für die Telefonkosten von Kindern und Jugendlichen müssen meistens
die Erziehungsberechtigten aufkommen. Dies gelte zumindest dann,
wenn keine Sperren oder Zugangscodes installiert wurden, teilt die
Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Berufung auf verschiedene
Gerichtsurteile mit. Haftbar gemacht werden kann, wer seinen
Kindern generell die Telefonmitbenutzung gestattet. Es reiche nicht
aus, wenn die Eltern Auslandstelefonate oder die Nutzung von 0190-Nummern
einfach verboten haben.
So hat etwa das Landgericht Berlin den Angaben zufolge einen Vater zur Zahlung von Telefonkosten in Höhe von rund 8800 Euro verurteilt, die sein minderjähriger Sohn am heimischen Computer verursacht hatte (Az.: 18 O 63/01). Der Vater hätte die unbefugte Nutzung des ISDN-Anschlusses durch einen Zugangscode leicht verhindern können, so die Richter. In einem weiteren Fall hatten Jugendliche in einer betreuten Wohnung rund 10 000 Euro für Telefonsex vertelefoniert. Hier verurteilte das Landgericht Hamburg die Träger der Jugendwohnungen dazu, die Gebühren zu übernehmen (Az.: 303 O 339/95). Es hätte vielfältige Möglichkeiten gegeben, dem Missbrauch durch technische Sperren Einhalt zu gebieten. dpa / Hayo Lücke
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