Wie bereits
berichtet, lässt das
Call by Call im Ortsnetz weiter auf sich warten. Einzelne Anbieter machen jetzt Druck:
Tele2 hat die Regulierungsbehörde (
RegTP) zur Anordnung der Zusammenschaltungsbedingungen für Ortsgespräche über die Tele2-Netzvorwahl 01013 angerufen. Die seit zwei Monaten mit der
Deutschen Telekom geführten Verhandlungen waren zuvor an unterschiedlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Positionen gescheitert.
Das jetzt eingeleitete Regulierungsverfahren muss nach der gesetzlichen
Verfahrensfrist bis spätestens 21. Februar 2003 abgeschlossen sein. Die Verpflichtung der Telekom zur Öffnung der Ortsnetze für Call by Call und Preselection wurde von der Regulierungsbehörde bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. Mitbewerber debitel hatte Ende des vergangenen Monats Pläne zum Einstieg ins Ortsnetz nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Telekom aufgegeben.
Tele2 sieht die von der Telekom vorgeschlagenen Bedingungen zur
Zusammenschaltung der Netze als in "keiner Weise akzeptabel" an. Deshalb fordert das Untenehmen in dem jetzt bei der Regulierungsbehörde gestellten
Antrag, für Call by Call und Preselection bei Ortsgesprächen chancengleiche Startbedingungen für die Wettbewerber anzuordnen.
Die Deutsche Telekom hat in den Verhandlungen nicht nur
wettbewerbsschädigende Entgelte, sondern auch technische Hürden für die
Vermittlung von Ortsgesprächen verlangt. Das hätte eine künstliche
Verteuerung der Preise zu Lasten der Verbraucher nach sich gezogen. Es wäre
für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, warum durch die neue Möglichkeit
für Ortsgespräche plötzlich das Telefonieren teurer werden sollte. Der
deutsche Gesetzgeber sei hieran nicht unschuldig. Er habe viel zu spät eine
zudem noch sehr unklare gesetzliche Regel für den Wettbewerb im Ortsnetz
formuliert. Jetzt sei die RegTP aufgefordert, vernünftige Bedingungen
festzulegen. Ansonsten könnte nur noch europäischer Regulierungsdruck aus
Brüssel helfen, um eine Schädigung des gesamten Wettbewerbsumfeldes zu
verhindern, kommentiert Roman Schwarz, Geschäftsführer Tele2 Deutschland und
Schweiz.
Laut Pressemitteilung vom 29. November hat die RegTP die Verpflichtung zur
Einführung der Betreiberauswahl bei Ortsgesprächen aus technischen Gründen
bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. Nach den Vorstellungen der Telekom soll die
Einführung von Call by Call im Ortsnetzbereich erst ab Mai 2003 und
Preselection erst im Juli nächsten Jahres möglich werden. Mit 01051 wurde bereits ein entsprechender Vertrag geschlossen. Dagegen verlangt
Tele2 im Antrag an die RegTP, die Telekom bereits ab dem 1. März 2003 zu
verpflichten, Tele2-Kunden die Nutzung von Preselection und Call by Call im
Ortsnetzbereich über die 01013 zu ermöglichen.
Tele2 verlangt für die Zukunft ebenfalls, dass die bestehenden Preise für
Interconnection-Vorleistungen in Zukunft auch für Ortsgespräche gelten. Eine
Beteiligung an den Kosten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) lehnt Tele2 ab. Eine solche Kostenbeteiligung würde zu höheren Tarifen zu Lasten der Endverbraucher führen, der diese Kosten aber schon durch seine Monatsmiete für den Anschluss zahle. Eine derartige Kostenumlegung zur Erhöhung der Interconnection-Preise stehe im klaren Widerspruch zu verbindlichen
Richtlinien der EU und auch in Widerspruch zur früheren Praxis der
Regulierungsbehörde.
Roman Schwarz weiter: "Deutschland ist das einzige Land der Europäischen Union, das die seit Januar 2000 bestehenden Verpflichtungen zur Marktöffnung noch nicht umgesetzt hat. Weitere Verzögerungen lassen keinen Wettbewerb im Ortsnetzbereich zu und können nur zur Verärgerung der Verbraucher führen."