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Günter Freiherr von Gravenreuth mahnt Handyshops ab

11.11.2002
17:41

Vorwurf der Patentverletzung durch Vertrieb von Markengeräten

Nicht schlecht staunte Herr Gruber (Name geändert), als er heute morgen seine Post öffnete. 1603,12 Euro soll er an den umstrittenen Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth bezahlen. Das "Verbrechen" des Herrn Gruber: Er hatte auf seiner Homepage Handys des Typs Ericsson T66 verkauft. Dieses verletzt aber, den Angaben in dem Schreiben von Herrn Gravenreuth zufolge, ein Patent der Firma EMI-tec.

Bei dem Patent geht es um eine Dichtungsmasse aus leitendem Kunststoff, die zum Beispiel zwischen Vorder- und Rückseite eines Handy-Gehäuses sitzt, um das Innenleben vor elektromagnetischen Strahlen abzuschirmen. Diese Abschirmung kann beispielsweise den empfindlichen Empfänger vor der Energie des Senders schützen. Das Patent wurde von EMI-tec bereits 1993 angemeldet, und den Angaben von EMI-tec zufolge bereits gegen diverse Widersprüche und Löschungsklagen verteidigt.

Besonders pikant: Herr Gruber betreibt im Internet eigentlich gar nicht selber einen Shop, sondern hat seine Domain an Freunde verliehen, die einen Shop betreiben und ihre Kontaktdaten auch im Impressum angeben. Trotzdem fand Herr Gravenreuth auch Herrn Gruber über die DeNIC-Einträge. Ein weitgehend identisches Abmahnschreiben erhielten aber auch die eigentlichen Shop-Betreiber, ebenfalls verbunden mit der hohen Kostennote. Vermutlich haben auch noch weitere Sites eine ähnliche Abmahnung mit vergleichsweise hoher Kostenrechnung erhalten.

Dabei können Serien-Abmahnungen durchaus dazu führen, dass die Abgemahnten die Kosten nicht bezahlen müssen. Als Beispiel sei ein Urteil des OLG Düsseldorf genannt, das gegen einen anderen von dem Freiherrn vertretenen Mandanten erlassen wurde.

Ein dicker Fallstrick ist in der Unterlassungserklärung enthalten: Hier wird nämlich dem Händler aufgebürdet, aktiv für jedes Endgerät zu prüfen, ob es das Patent verletzt oder nicht, und nur noch solche Geräte zu vertreiben, die das Patent nicht verletzen. Der zugehörige Satz aus der Unterlassungserklärung erstreckt sich über 25 Zeilen! Denn neben dem Ericsson-Gerät, das Gegenstand der Abmahnung ist, sind nach Angaben von EMI-tec auch Geräte von Samsung, Motorola und Sagem von dem Patent betroffen. Ein Händler, der die Abmahnung arglos unterschreibt, das eh nicht sonderlich gut verkaufte T66 aus dem Sortiment nimmt, aber andere Hersteller weiter vertreibt, kann damit schnell in einer 10 000 Euro teuren Kostenfalle landen! Von daher sollte man die Unterlassungserklärung nicht in dieser Form abgeben.

EMI-tec bestätigte auf Anfrage die Abmahnungen und das Mandat für von Gravenreuth. Man teilte uns zu der Sache mit, dass man neben den "Kleinen" auch die "Großen" angehe. So habe man aktuell Vodafone verklagt. Im Extremfall drohe sogar die Abschaltung von Basisstationen, denn dort werden ähnliche Techniken verwendet. Man sei auch mit den Herstellern im Gespräch, doch würde man von diesen auf die lange Bank geschoben. Daher werde jetzt "so lange der Druck erhöht, bis Gesprächsbereitschaft der anderen Seite" eintritt.

Betroffenen Händlern ist zu raten, sich umgehend mit Sony-Ericsson in Verbindung zu setzen, damit Sony-Ericsson die Ansprüche zentral behandeln kann.

 
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Betreff Autor Datum
RE: Seife six..pack 09.02.09 14:27
RE: Seife oberzobel 09.02.09 13:26
RE: Seife Monika P. 09.02.09 13:23
RE: Offener Vollzug? Zeit für ... OllerLoewe 09.02.09 13:16
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre