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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Einspruch gegen Sperrungs-Anordnung von Internetseiten in NRW16.09.2002
16:56 Internetwirtschaft befürchtet Sperrung von bis zu 4 000 Seiten droht
Mehrere Internet-Zugangsanbieter wollen
gerichtlich gegen die von der NRW-Medienaufsicht angeordnete
Sofort-Sperrung von zwei rechtsextremen Webseiten vorgehen. Die Unternehmen
hätten an fünf Gerichten in NRW gegen die Anordnung Einspruch
eingelegt, berichtete der Geschäftsführer des Online-Branchenverbandes
Eco, Harald Summa, am Montag in Düsseldorf. "Wir
werden notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen",
kündigte Summa an. Der Streit gilt als bundesweiter Präzedenzfall.
Die Sperrungsversuche seien eine Benachteiligung der NRW- Internetwirtschaft, für die einzelnen Unternehmen nicht zumutbar und für die Gesellschaft nutzlos, weil sie leicht umgangen werden könnten, sagte Summa bei einem Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) zur "Informationsfreiheit im Internet". CCC-Sprecher Jens Ohlig nannte die Anordnung des Sofortvollzugs einen "juristischen Schachzug". Die Behörde versuche damit, "ein schwebendes Verfahren auszuhebeln und Fakten zu schaffen". "Es gibt Anzeichen, dass es um mehr geht, als nur um zwei Nazi-Seiten." So habe Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) von 4 000 fragwürdigen Web-Angeboten gesprochen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung, in NRW zuständige Aufsichtsbehörde für das Internet, hatte in der vergangenen Woche die sofortige Sperrung der Seiten angeordnet. Sie hatte zuvor bereits im Februar 76 Internet-Zugangsanbietern in NRW Sperrungsverfügungen zugestellt und die Widersprüche dagegen zurückgewiesen. Zehn Unternehmen haben dagegen Klage eingereicht. Die Bezirksregierung verlangt, dass die Zugangsanbieter die Durchleitung bestimmter Internet-Inhalte aus dem Ausland, die nach deutschem Recht strafbar sind, unterbinden. Die Online-Branche hatte der Behörde daraufhin Zensur vorgeworfen. dpa / Daniel Reese
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