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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Umweltanwalt strebt Sammelklage für Mobilfunkgeschädigte an29.08.2002
14:59 Schädigungen durch Handystrahlung wirklich ausgeschlossen?
Ein Lüneburger Anwalt für Umweltrecht will
eine Sammelklage für Mobilfunkgeschädigte aus ganz Deutschland vor
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Die
Einzelbeschwerde für einen 60 Jahre alten Frühpensionär aus dem Kreis
Westerwald in Rheinland-Pfalz liege dem Straßburger Gerichtshof
bereits vor, sagte heute Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol.
Er vertrete mehr als ein Dutzend Fälle.
Seit der Erweiterung des nur 20 Meter von seinem Wohnhaus entfernt stehenden Mobilfunkturmes zur Sendeanlage 1995 leidet der 60-Jährige zunehmend unter Herz-Rhythmus-Störungen und Tinitus, sagte Krahn- Zembol. Da das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde im Februar zurückgewiesen hat, bemüht der Anwalt jetzt das Straßburger Gericht. Er sieht die Menschenrechte im Sinne von Eigentums- und Gesundheitsschädigung durch technische Anlagen verletzt. In einem Parallelverfahren, bei dem es um Schädigungen durch Müllanlagen in Spanien gegangen sei, habe das Gericht der Beschwerde stattgegeben. Obwohl in Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von Fällen Gesundheitsschädigungen eingetreten seien, hätten Behörden und Gerichte bundesweit bisher ohne jegliche Überprüfung und Beweisaufnahme Schädigungen unterhalb der Grenzwerte für ausgeschlossen erklärt, sagte Krahn-Zembol. Die alleinige Kontrollbefugnis habe die Bundesregierung, die diese Grenzwerte aber auch selbst festlege. dpa / Marc Baumann
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