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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Aufruf zu 0190-Zahlungsboykott unrechtmäßig29.07.2002
18:54 Talkline ID erwirkt Urteil gegen Verbraucherzentrale
Gegen den vor fünf Wochen von der
Verbraucherzentrale Hamburg
veröffentlichten
Zahlungs-Boykott-Aufruf gegen 0190-Dialer
hat
Talkline ID nach eigenen Angaben eine
Einstweilige Verfügung erwirkt, die heute zugestellt worden ist.
Talkline erkärt, dass die Mehrzahl aller Beschwerden gegen 0190-Nummern letztendlich nicht fruchten würden, und die Verbraucher dann neben den Verbindungsgebühren auch noch Mahn- und Inkassogebühren zahlen müssten. Demzufolge sehe es man als die eigene Aufgabe an, die "Verbraucher vor den Verbraucherschützern zu schützen". Statt "massenhaftem Zahlungsboykott" sollten verbindliche Regeln für die Nutzung der 0190-Nummern (FST-Codex) sowie die Hinterlegung von Internet-Dialern für mehr Transparenz sorgen und 0190-Nummern wieder sicherer machen. Die Verbraucherzentrale Hamburg bekräftigt unterdessen in einer aktuellen Pressemeldung nochmals den Boykott-Aufruf: "Betrüger müssen nicht bezahlt werden. Auch dann nicht, wenn eine Telefongesellschaft zum Abkassieren vorgeschickt wird." Zu Talkline ID heißt es, dass diese "mit Abstand Spitzenreiter in der Reklamationsstatistik der Telekommunikationsberatung in der Verbraucher-Zentrale Hamburg" sei. Insbesondere dann, wenn es um Dialer geht, sei Talkline ID fast immer beteiligt. Weitere Informationen zu Dialern finden Sie auf unsere Infoseite zu diesem Thema. Anzeige:
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