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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Aufsichtsamt für Wertpapierhandel prüft MobilCom-Verkauf28.03.2002
13:00 Kein Angebot an Kleinaktionäre
Das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel (BAWe) wird den Verkauf des Telefonunternehmens
MobilCom durch den Großaktionär Gerhard Schmid überprüfen. Die
Behörde habe die Beteiligten an dem Handel zu Auskünften
aufgefordert, sagte Behördensprecherin Sabine Reimer am Donnerstag in
Frankfurt. Dabei wolle das Amt zunächst klären, ob ein Sachverhalt
nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorliege.
Das Gesetz schreibt vor, dass allen Aktionären die Übernahme ihrer Aktien angeboten werden muss, wenn ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an einer Aktiengesellschaft übernimmt. France Télécom hält 28,5 Prozent an MobilCom und liegt deshalb knapp unter dieser Schwelle. Die Einigung zwischen Schmid und den Franzosen sieht vor, dass nicht France Télécom, sondern ein Kreis von Banken die Anteile des MobilCom-Chefs und seiner Ehefrau übernimmt, die gemeinsam knapp 50 Prozent halten. Die Kleinaktionäre erhalten deshalb kein Angebot, was Aktionärsvereinigungen als offensichtliche Umgehung des Gesetzes kritisiert hatten. Ein Angebot an die freien Aktionäre wäre für France Télécom deutlich teurer. Das Ergebnis der amtlichen Prüfung werde vermutlich in einigen Wochen vorliegen, sagte Reimer. Es gebe bislang keine Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt, weil er noch nicht vorgekommen sei. Die Prüfung könne ergeben, dass in dem konkreten Einzelfall das Gesetz nicht anzuwenden ist. Als Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen gegen das Gesetz könne das BAWe ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängen und zudem die Stimmrechte stilllegen, so dass der Erwerber von seinem Aktienpaket zumindest in der Hauptversammlung keinen Gebrauch machen kann. dpa / Marc Baumann
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